Was Ostern erlaubt ist und was nicht

Vorarlberg / 06.04.2020 • 11:00 Uhr
Was Ostern erlaubt ist und was nicht
“Social Distancing“ wird die Österreicher auch über Ostern hinaus begleiten. 

Ein Fest im Ausnahmezustand. Diese Regeln sind jetzt zu beachten.

Schwarzach Ostern wird heuer definitiv anders: Keine Gottesdienste in der Kirche, keine großen Familienfeste, keine Erstkommunion am ersten Sonntag nach Ostern. Viele Kinder sind in Sorge und fragen sich: Gelten die Ausgangsbeschränkungen auch für den Osterhasen?

Laut einer Gallup-Umfrage, die am Sonntag präsentiert wurde, vermissen die Österreicher in Zeiten von „Social Distancing“ am meisten ihre Angehörigen und Freunde sowie ihre Freizeitbeschäftigungen. 91 Prozent sind dennoch bereit, die persönlichen Kontakte länger einzuschränken und das Haus nur für wichtige Angelegenheiten zu verlassen.

Familienfest

Osterfeiern im großen Kreis fallen in diesem Jahr aus. Treffen in einem geschlossenen Raum sind nur erlaubt, wenn daran „nicht mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben“, steht in dem neuen Erlass der Bundesregierung. „Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen“, präzisierte die Pressestelle des Gesundheitsministeriums. Laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bringt der Erlass „Rechtsgrundlage für Unterbinden von Partys, und er ist ein Appell gegen jede Art privater Osterfeste.“

Ob die Polizei zu Ostern an die Tür klopft? Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sagte dazu: Die Polizei habe bei Lärmerregung oder Hinweisen auf häusliche Gewalt die Pflicht, Nachschau zu halten. Im Zusammenhang mit Coronavorsorgenmaßnahmen werde sich die Polizei „auf jeden Fall“ an die Gesetze halten. Details sollen heute, Montag, präsentiert werden.

Gottesdienste

„Aufgrund der neuen Verordnungen der Bundesregierung können am Ostersonntag keine Gottesdienste in den Kirchen gefeiert werden“, teilt die Katholische Kirche Vorarlberg mit. Das bedeute allerdings nicht, dass Ostern heuer ausfallen müsse. „Die Gelegenheit, zu feiern, besteht ebenfalls, heuer über Radio“, betont die Diözese Feldkirch. Vor ein paar Tagen haben die katholische, evangelische und orthodoxe Kirche außerdem eine Gebetsaktion ins Leben gerufen. Täglich um 20 Uhr kann jeder eine Kerze anzünden, ins Fenster stellen und ein Vater unser beten. 

Erstkommunion

Die Erstkommunion, die traditionell am ersten Sonntag nach Ostern gefeiert wird, kann aus heutiger Sicht frühestens im Mai stattfinden. Dasselbe gilt für Taufen und Hochzeiten. Die Diözese Feldkirch ergänzt: „Es können nur noch Begräbnisse im Freien auf dem Friedhof im engsten Familienkreis stattfinden. Die Firmungen starten ohnedies frühestens im Mai. “