Wiederholungsspuckerin landet auf der Anklagebank

44-jährige Bregenzerin muss sich wegen Hepatitis-C-Gefährdung verantworten.
Feldkirch „Ich war damals tablettensüchtig und trank Alkohol, das ist eine blöde Kombination, da kommt es zu solchen Ausfällen. Im Nachhinein tut es mir leid“, sagt die 44-jährige Pensionistin. Es ist nicht das erste Mal, dass sie Menschen, die ihr nichts getan haben, ins Gesicht spuckt. Die vierfach vorbestrafte Frau wurde bereits 2017 wegen eines ähnlichen Vorfalls verurteilt. Auch damals war sie wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch eine übertragbare Krankheit schuldig gesprochen worden. Sturzbetrunken und voller Benzos hatte sie einen 32-jährigen Polizisten gefährdet und wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt. „Ich musste vier Monate ausharren, ehe ich wusste, ob ich mich angesteckt hatte“, machte der Beamte der Frau vor Gericht klar.
Im Februar 2020 hatte die Pensionistin in einem Bregenzer Innenstadtlokal für Ärger gesorgt und bereits den Security angespuckt. Als die Polizei gerufen wurde, spuckte sie auch einer 30-jährigen Beamtin ins Gesicht. „Ich spürte ein paar Tröpfchen des Speichels auf meiner Lippe“, erinnert sich diese im Zeugenstand. Eine Kollegin wischte ihr das Gesicht ab. Gelangt Schleim oder Blut auf die Mundschleimhaut, ist eine Übertragung der Infektionskrankheit theoretisch möglich. Ist man erst einmal angesteckt, verläuft die Krankheit, die eine Leberentzündung zur Folge hat, sehr häufig chronisch. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten soll nun klären, wie groß das Risiko einer Ansteckung damals war.
Desinteressiert
Die 44-Jährige sagt, dass sie im Gefängnis während einer Ersatzfreiheitsstrafe eine Therapie absolviert habe. Sie habe drei Monate Medikamente eingenommen, danach im Spital auch eine Blutprobe für einen Test abgegeben. „Was rausgekommen ist, da habe ich mich nicht mehr drum gekümmert, aber ich denke, die Krankheit war vorbei“, meint die Beschuldigte locker. Zu 99 Prozent könnten diese Tabletten Hepatitis C ausmerzen, habe sie gehört. Ob sie zum Tatzeitpunkt noch krank war, muss somit noch abgeklärt werden.
Die Beamtin hat sich für den Fall eines Schuldspruchs mit 500 Euro Teilschmerzensgeld angeschlossen. Doch die Angeklagte hat einen 20.000-Euro-Schuldenberg, da wird es mit einer Entschädigung so oder so schwierig. Der Prozess wurde vertagt.