Afghane wegen Schmuggels von Rohopium angeklagt

26-Jähriger am Landesgericht Feldkirch von Drogeneinfuhr freigesprochen. „Picken“ bleibt allerdings Pickerlfälschung.
Feldkirch Zurzeit ist der junge Mann arbeitslos, doch bis vor Kurzem hat er fleißig gearbeitet. Eine Vorstrafe belastet ihn wegen Verhaltens gegenüber seiner Frau. Nun sitzt er wegen Drogenschmuggels auf der Anklagebank. Er soll laut Staatsanwaltschaft bei einem Flug eine beachtliche Menge Rohopium aus dem Iran nach Vorarlberg geschmuggelt haben. Doch bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch stellt sich alles anders heraus. Sichergestellt werden konnte eine Salbe, die 43 Gramm Morphin enthält. Diese, so sagt der Angeklagte, habe er im Iran gegen seine Rückenschmerzen gekauft. Das heißt, er hat dort ein Pulver erstanden, das er nach iranisch-ärztlicher Anweisung mit Öl mischen und dann auf den Rücken auftragen sollte.
Rezept vorgelegt
Dem Mann kann nicht nachgewiesen werden, dass er damit Drogenschmuggel betreiben wollte. Dass er für ein morphinhaltiges Medikament eine extra Genehmigung gebraucht hätte, wusste er nicht, sagt er. Er kann ein Rezept des iranischen Arztes vorlegen, das dieses Präparat tatsächlich als verordnet bestätigt. Somit ergeht in Sachen Suchtgifthandel ein Freispruch. Was jedoch hängen bleibt, ist der Vorwurf der Urkundenfälschung.
Plakette selbst gestanzt
Er hatte ein erstandenes Auto angemeldet und bei der ungestanzten Prüfplakette selbst ein Wunschvorführdatum eingelocht. Das Loch war vom Durchmesser her allerdings größer als die legalen Stanzlöcher, so kam man ihm auf die Schliche. „In Österreich kann man auch falsche Führerscheine kaufen, da ist es nicht so schlimm, wenn ich diese Lochung selbst gemacht habe“, meint er in recht passablem Deutsch. Dass man das nicht darf, sieht er heute allerdings ein. Die Strafe für sein Verhalten: 720 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dass das Auto nicht so zuverlässig ist wie gedacht, zeigte sich auf dem Weg zum Gericht. Wegen einer Panne blieb es auf der Autobahn „liegen“.