Ehefrau misshandelt: Mann zu 680 Euro Strafe verurteilt

Aussageverweigerung des Opfers nutzte 31-Jährigem wenig, er wurde schuldig gesprochen.
Feldkirch Entschlagen sich gepeinigte Ehefrauen, Lebensgefährtinnen oder sonstige nahe Verwandte der Aussage, enden diese Verfahren häuslicher Gewalt vor Gericht zumeist mit einem Freispruch. Auch wenn die Frau vor der Polizei ausführlich schilderte, wie sie ihr Freund oder Ehemann drangsalierte. Macht die Person im Prozess in der Hauptverhandlung von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, gibt es häufig keine anderen Beweise. Frühere Aussagen dürfen nicht verwendet werden und selbst Fotos von Verletzungen sind nicht ausreichend, um einen Gewalttäter schuldig zu sprechen. Die Angeklagten leugnen oder sind schlau genug, die Aussage gänzlich zu verweigern, die festgestellten Verletzungen könnten theoretisch andere Ursachen haben. Somit muss die Justiz klein beigeben, selbst wenn der Fall noch so klar ist.
Rückzieher ohne Erfolg
Doch bei einem 31-jährigen Angestellten ist diese Rechnung nicht aufgegangen. Er wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Misshandlung seiner Ehefrau verurteilt. Die 26-Jährige, die von ihrem Mann laut eigenen Angaben zwei Mal misshandelt wurde, rief selbst die Polizei und zeigte den Ehegatten an. Ihre Krankengeschichte dokumentiert Blutergüsse am Ellenbogen, am rechten Oberschenkel und am Knie. Zudem klagte sie beim Arzt über Schmerzen im Brust- und Kopfbereich. Bei der Polizei noch aussagefreudig, forderte sie auch Schmerzensgeld und schloss sich als Privatbeteiligte an. Beim Institut für Sozialdienste informierte sie sich über ihre Rechte. Anzeige zurück ziehen geht nicht, Antrag auf Schmerzensgeld zurückziehen ist hingegen möglich schon, die Aussage verweigern auch. „Die Verwendung der Krankengeschichte wäre eine Umgehung des Verlesungsverbotes“, sieht die Verteidigung einen Freispruch beinahe als sicher an. Doch sie täuscht sich.
Jetzt in Paartherapie
Bezüglich der blauen Flecken wird der Mann schuldig gesprochen. In Summe reichen die telefonische Anzeige und die Krankengeschichte für eine Verurteilung wegen Körperverletzung aus. Hinsichtlich des gebrochenen kleinen Fingers ergeht ein Freispruch, diesbezüglich hat der Angeklagte Glück. Für sein Fehlverhalten werden 680 Euro Strafe ausgesprochen, noch einmal 680 Euro gibt es auf Bewährung. Zudem kommen 150 Euro Verfahrenskosten. Die beiden sind in einer Paartherapie, das Urteil ist rechtskräftig.