Gericht: Schicksalsschlag machte sie zur Diebin

Um ihre Operation nach Brustkrebs finanzieren zu können, stahl Italienerin sündteuren Schmuck.
Feldkirch Die 52-jährige Angeklagte sitzt seit mehr als acht Monaten in Salzburg in Untersuchungshaft. Doch sie wird am Landesgericht Feldkirch per Videokonferenz einvernommen, weil die Italienerin auch in Vorarlberg aktiv war. Durch Ablenkungsmanöver gelang es der Trickdiebin, in Juweliergeschäften in Bludenz und Dornbirn Schmuckstücke einzustecken.
Einmal war es eine Uhr im Wert von mehr als 30.000 Euro, ein anderes Mal eine mit einem Verkaufswert von über 80.000 Euro. Dann gab es da noch goldene Armreife, die in ihrer Tasche verschwanden. Auch ein Schmuckgeschäft in Kufstein zählte zu den Tatorten. In Deutschland war sie mit einer Komplizin unterwegs. Als Kriminaltouristinnen suchten sie auch dort Juweliere heim, bis die Falle schließlich auf frischer Tat zuschnappte. Die Italienerin wurde nach Österreich überstellt.
„Persönliche Notlage“
Doch nein, nicht die Gier nach Bereicherung sei ihr Motiv gewesen, beteuert sie bei der kontradiktorischen Vernehmung. Ihr Verteidiger Rechtsanwalt Ralf Pohler drückt es bei der Verhandlung so aus: „Eine medizinische Ursache war die Triebfeder. Meine Mandantin hatte Brustkrebs, eine Brust musste abgenommen werden. Um sich eine plastische Operation leisten zu können, die die italienische Krankenkasse nicht bezahlt, wollte sie sich auf diese Weise Geld beschaffen. Es war eine persönliche Notlage, durch die sie auf die kriminelle Schiene geriet.“
Die Angeklagte leide psychisch und physisch, da keine Kontaktmöglichkeit während der U-Haft mit der Familie und ständige Gewichtsabnahme. Die Beschuldigte schluchzt immer wieder bei der Vernehmung. Auch ihre Tochter ist im Gerichtssaal anwesend.
Umfängliches Geständnis
Vor ihren Diebstouren führte die Angeklagte ein unbescholtenes Leben. In ärmlichen Verhältnissen lebend, verdiente sie sich ihren Lebensunterhalt mit dem Organisieren von Familienfesten und Geburtstagsfeiern. Vor Gericht ist sie umfänglich geständig und reumütig: „Die Haft war eine schmerzliche und prägende Erfahrung. Ich werde niemals mehr so eine Tat begehen.“ Der Schöffensenat verurteilt sie zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von acht Monaten und zehn Tagen. Da die U-Haft angerechnet wird, darf sie jetzt nach Hause gehen. Richterin Kathrin Brückl abschließend: „Ich werde umgehend den Enthaftungsantrag nach Salzburg schicken.“