Gericht: Rauferei vor Nobelchalets

Vorarlberg / 27.07.2020 • 20:00 Uhr
Gericht: Rauferei vor Nobelchalets
Der Prozess brachte dem Angeklagten die mittlerweile zwölfte Eintragung in die Strafkarte ein. ECKERT

Koch verprügelte Arbeitskollegen in Lech und wurde dafür verurteilt.

Feldkirch Der Angeklagte ist Mitte 50, arbeitet in der Gastronomie und pachtete einst ein Lokal in der Arlbergregion. Seine Strafkarte weist elf Eintragungen auf, allerdings sind die Verurteilungen sehr lange her, die letzte Strafe gab es wegen „Wilderei“. Er fischte in einem fremden Teich eine Forelle. Nun geht es um schwere Körperverletzung und Nötigung, diese beiden Tatbestände bescheren dem Mann die zwölfte Eintragung, sechs Monate Haft auf Bewährung, 3600 Euro Geldstrafe und 1000 Euro für den verprügelten Arbeitskollegen sind es dieses Mal. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

Widersprüche

Während der Angeklagte angibt, sein 44-jähriger Kollege habe einen großen Strauß Dekorationsrosen vor dem von ihm gepachteten Lokal mitgehen lassen, weshalb es zum Streit gekommen wäre, schildert der Verletzte die Situation ganz anders. Das mit dem Rosenstrauß stimme nicht. Der Angeklagte sagte, der Kontrahent habe angefangen zu schlägern, indem er ihm das Bierglas, das er gerade in der Hand hatte, mit dem Fuß wegschlug, wodurch er eine Schnittverletzung erlitten habe. Der Gegner wiederum behauptet, der Beschuldigte sei mit dem Glas auf ihn losgegangen. So reiht sich Widerspruch an Widerspruch. Einer der beiden lügt und zwar kräftig. Das Gericht entscheidet nach langer Verhandlung, dass der Angeklagte der Lügner ist. Dass er ein paar Mal zugeschlagen hat, um sich zu wehren, räumt der Angeklagte ein, aber nicht in der Intensität und Häufigkeit wie behauptet.

Grob misshandelt

Die Richterin ist überzeugt, dass der Beschuldigte den anderen zunächst mit den Fäusten attackierte und als dieser am Boden lag, noch mit Füßen auf ihn eintrat. „Ich trete doch nicht auf einen Menschen ein“, zeigt sich der höflich auftretende Angeklagte erschüttert. Die Verteidigung betont, dass – würde die Version mit zehn Tritten und zehn Faustschlägen ins Gesicht stimmen – wohl mehr Verletzungen vorhanden sein müssten, als ein Bruch in der rechten Hand. „Ich habe immer die Hand vorgehalten, weil ich Epileptiker bin und weiß, dass für mich Schläge gegen den Kopf besonders gefährlich sind“, hält der Verletzte entgegen. Im Gesicht gab es keine Brüche, allerdings blaue Flecken. Die stammen laut Angeklagten vom Stolpern des Mannes, er sei auf der eisigen Unterlage am Parkplatz ausgerutscht.