Brutaler Angriff mit Stahlkappenschuh

Streit in Table-Dance-Lokal eskalierte vor Dornbirner Bahnhof. 9600 Euro Strafe für Täter.
Feldkirch Im Oktober vor zwei Jahren wurde der heute 43-Jährige zum Single. Seine Freundin verließ den gelernten Metallarbeiter. Zudem habe man ihm an jenem Tag Geld gestohlen. Das alles sei der Grund gewesen, warum er nach längerer Alkoholabstinenz wieder zum Glas griff, sagt er als Angeklagter bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.
Zunächst besuchte er das „Liberty“, eine Table-Dance-Bar in Dornbirn. Er trank einiges über den Durst. Ansonsten war im Lokal wenig los, ein Landsmann des Angeklagten sprach an jenem Abend ebenfalls ordentlich dem Alkohol zu. Nach kurzer Zeit kam es zu Beschimpfungen. „Ich wollte mit den Mädels allein sein, deshalb habe ich den anderen Typen beleidigt“, sagt das spätere Opfer als Zeuge. Diese Provokationen sollten ihm wenig später noch leidtun.
Bahnhofsecurity zu spät
Ein unbeteiligter Zeuge berichtet, dass das spätere Opfer auf einer Bank vor dem Bahnhof Platz nahm. Der Beschuldigte machte sich zufällig um dieselbe Zeit gegen halb ein Uhr nachts auf den Heimweg und wollte sich bei dem Mann auf der Bank nach einem Taxistandplatz erkundigen. Als er den vermeintlich Fremden als vorigen Gast des Table-Dance-Lokals erkannte, fielen dem 43-Jährigen wieder dessen Beschimpfungen ein. „Ich geriet außer Kontrolle“, räumt er heute ein. Zunächst attackierte der Kleingewachsene seinen Kontrahenten mit den Fäusten, dann trat er mit seinen Arbeitsschuhen auf den am Boden Liegenden ein. Da die Schuhe zum Schutz vor Verletzungen Stahlkappen eingearbeitet haben, hatte der Tritt gegen den rechten Unterschenkel gravierende Folgen.
Offener Beinbruch
Ein offener Bruch ließ den Kontrahenten in die Bewusstlosigkeit sinken. „Ich wachte erst im Spital wieder auf“, sagt das Opfer Die inzwischen herbeigeeilte Bahnhofssecurity konnte nurmehr Polizei und Rettung verständigen. Der bereits vierfach Vorbestrafte sah die Aufnahmen der Überwachungskamera und war angeblich bestürzt. In jüngerer Vergangenheit gab es allerdings Vorfälle und Vorstrafen, sogar Haftstrafen, von denen er heute seltsamerweise nicht mehr viel weiß. Auch damals war Alkohol im Spiel. Der Arbeiter spricht von Verwechslungen und Missverständnissen. Das Opfer wurde nach der Attacke insgesamt drei Mal operiert. Nach der zweiten Operation war es durch eine Infektion zu einer Komplikation gekommen, weshalb ein dritter Eingriff durchgeführt werden musste. Als Strafe werden 9600 Euro Strafe, 1000 Euro Entschädigung für das Opfer und zehn Monate bedingte Haft ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.