Gericht: Gewalt gegen sechsfache Mutter

42-jähriger Familienvater zu 800 Euro teilbedingter Geldstrafe verurteilt.
Feldkirch Es ist der Klassiker: Anzeige wegen häuslicher Gewalt, dann übt der Mann Druck aus, die Frau gibt aufgrund vielschichtiger Abhängigkeit klein bei und entschlägt sich bei Gericht der Aussage. Ihre bisherigen Angaben, mögen sie noch so klar sein, dürfen nicht verwertet werden. Gibt es keine anderen Beweise, ergeht ein Freispruch.
Doch in diesem Fall am Landesgericht Feldkirch gibt es einen Schuldspruch. Zum einen gibt der 42-jährige Afghane die Körperverletzung zu. Die Anzeige war hier von einer Sozialbetreuerin erstattet worden. Der Angeklagte scheint diese Vorgangsweise nicht so außergewöhnlich zu finden und gibt zu, dass er seine Frau im Schlafzimmer mit der Faust gegen den Kopf geschlagen hat. Die Spuren im Gesicht waren deutlich zu sehen.
Unglaubwürdig
Den zweiten Vorwurf bestreitet der Vorbestrafte allerdings. Es sei eine „reine Verleumdung“, dass er seine Ehefrau bei einem Spaziergang gefährlich bedroht habe. Er habe zwar gesagt, dass er sie in die Tiefe stürzen werde, doch das sei nur ein „Spaß“ gewesen. Richter Richard Gschwenter kann nicht nachvollziehen, was daran lustig sein soll. Vor allem in dem Zusammenhang, dass der Ehemann seine Frau ja auch im Übrigen nicht sehr liebevoll behandelt und sie sogar mit der Faust attackierte. Auch wenn zu diesem Punkt die Aussage der Frau nicht verwertbar ist, wird der Mann verurteilt, denn dass er die Äußerung getätigt hat, gibt er zu. Der Rest ist eine Frage der Beweiswürdigung und hier glaubt das Gericht nicht an einen „Schmäh“.
2600 Euro Einkommen
Der Mann wohnt mit seiner achtköpfigen Familie in Vorarlberg. Er hat keine Arbeit und bezieht eine Mindestsicherung in Höhe von 2600 Euro. In Afghanistan besitzt er ein Haus und ein Grundstück, Schulden hat er keine. Seine Frau lebt nach wie vor mit ihm zusammen, der Gewalttäter wird wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt. 400 davon muss er bezahlen, der Rest wird auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.