Gericht: Nach Mordversuch auf Einbruchstour

41-jähriger Straftäter zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Feldkirch Der 41-jährige Rumäne hat ein bewegtes Vorleben. In Deutschland soll er mehrfach eingebrochen haben, in Spanien und Belgien wird nach ihm gesucht. In Rumänien saß er bereits fünf Jahre wegen Mordversuchs in Haft. Derzeit beantragt seine Heimat die Auslieferung. Der Grund: im September 2019 soll er in Rumänien ein zwölfjähriges Mädchen vergewaltigt haben. In Liechtenstein saß er wegen Einbruchs 2018 in Haft und 2015 in der Schweiz. Nach einer bedingten Entlassung ging er bei den Eidgenossen weiter auf Tour, was 2020 zu einer neuerlichen Verurteilung in Graubünden führte, dieses Mal wegen über 110 Einbrüchen. Nun sitzt er in Feldkirch auf der Anklagebank. Er bestreitet einzelne der fünf Einbrüche in Vorarlberg. Die Spuren nageln ihn allerdings fest und dieses Mal gibt es erneut eine ordentliche Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten.
Beleidigt
Der Verurteilte schüttelt den Kopf, fühlt sich ungerecht behandelt und spricht von Rassismus. Er wird das Urteil von seinem kostenlosen Verfahrenshelfer bekämpfen lassen. Die Strafe findet er viel zu hoch. Die Beute in Vorarlberg lag zwar unter 5000 Euro, doch der Schock bei den Betroffenen sitzt tief. Zur Verhandlung ist keiner der Geschädigten gekommen. Den Angeklagten scheint die Verhandlung wenig zu berühren. Im Gegenteil, er bemitleidet sich selbst.
Die Einbruchstour zieht sich durch die Schweiz, durch Liechtenstein bis nach Vorarlberg. Der Mann, der meist zu Fuß unterwegs war, warf mit einem schweren Gegenstand die Türen ein und verschaffte sich so Zutritt zu den Wohnhäusern. Er leugnet die Taten von 2015. Doch in Feldkirch-Levis und in Rankweil gab es Fingerabdrücke. Sie stimmen mit jenen des Angeklagten überein. In Batschuns sicherte man Fußspuren. Dann gibt es noch ein Lichtbild einer Wildkamera. „Vielleicht habe ich mich verirrt, könnte sein, dass ich dachte ich sei noch in der Schweiz“, sucht der Beschuldigte nach Ausflüchten. Auch in Niederösterreich war der Einbrecher tätig.
Hoher Strafrahmen
Bei dem massiv Vorbestraften steht ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu siebeneinhalb Jahren zur Debatte. „Sie kamen nur nach Österreich, um hier einzubrechen. Ihnen ist es gleichgültig, wenn die Opfer, die nachts heimgesucht werden, traumatisiert sind und diese Erlebnisse nie mehr vergessen können“, redet Richter Martin Mittergger dem Verbrecher ins Gewissen. Doch der entgegnet mit kaltem Blick: „Ich habe nie jemanden erschreckt.“ Die heimgesuchten Wohnungen waren durchwühlt, Uhren, Geld und Schmuck fehlten. Ob die Strafe in zweiter Instanz niedriger wird, ist fraglich.