Gericht: Sternhagelvoll im „Morgenstern“

Betrunkener Einbrecher wollte im Landeskonservatorium („Stella Matutina“) nicht Musikunterricht nehmen.
Feldkirch Das Landeskonservatorium in Feldkirch mit dem altehrwürdigen Namen „Stella Matutina“ (lat. Morgenstern) mag ein lohnendes Ziel für Genießer der Darbietungen hochmusikalischer Talente sein, jedoch kaum für ungebetene Besucher mit unredlichen Absichten.
Zu den Letzteren zählte ein 19-jähriger Vorarlberger, der mit einem Kumpan in die Hochburg des Studiums der Musik eindrang. Jedoch nicht um sich dort des Unterrichts zu befleißigen, sondern um nach irgendwelcher lohnenden Beute zu schielen. Dazu schlugen sie zunächst eine Fensterscheibe ein und wandelten durch die Räume bis in den Keller. Offenbar ergatterten sie dabei jedoch nichts, was ihr diebisches Herz begehrte. So gingen sie also ohne Diebesgut von dannen.
DNA-Spuren
Was sie selbst jedoch zurückließen, waren Fußabdrücke, eine Wodka- und eine Weinflasche sowie Zigarettenstummel – und darauf das entscheidende und erdrückendste Beweismittel: ihren genetischen Fingerabdruck, die DNA.
Deren Untersuchung führte die Kriminalisten schließlich auf die Spur des 19-jährigen Täters, der sich nun wegen der Vergehen des Einbruchs und des versuchten Diebstahls am Landesgericht Feldkirch verantworten muss. Auch wenn es damals keine unmittelbaren Zeugen der Tat gab. Bei der Justiz ist der junge Angeklagte nicht ganz unbekannt. Immerhin war er schon einmal wegen eines Eigentumdelikts mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
„Ein wenig zu viele Zufälle“
Bei der Verhandlung macht er es Richterin Kathrin Brückl nicht leicht. Vor allem deshalb, weil er sich heute scheinbar an rein gar nichts mehr erinnern kann oder will. Er bekennt sich zwar für schuldig, weiß aber offenbar nicht, wofür eigentlich. „Ich versuche ja, das alles zu rekonstruieren, doch vergeblich. Ich wüsste nach wie vor nicht, wozu ich dort eingebrochen haben sollte. Also wirklich, ich kann mich an nichts erinnern“, antwortet er wiederholt auf die Fragen der Richterin. Selbst seinen gesondert verfolgten Komplizen kenne er nur vom „Sehen und Hören“, beteuert der 19-Jährige.
„Da sind aber doch ein wenig zu viele Zufälle auf einmal“, kommt es seitens der Staatsanwaltschaft, die einmal mehr auf das genetische „Corpus Delicti“ hinweist. „Tja, wenn da meine DNA gefunden wurde, sehe ich die Anschuldigungen gegen mich schon ein“, erwidert der Angeklagte.
Volle Berauschung
Fest steht auch, dass er die Tat im Zustand der vollen Berauschung begangen hatte. Das bewiesen schon allein seine gläsernen Hinterlassenschaften am Tatort von damals. Und wohl auch seine heutigen Erinnerungslücken. Oder besser gesagt sein offenbar völliges Blackout in jener Nacht. „Im Nachhinein betrachtet, sehe ich es als einen großen Fehler an, was ich damals angestellt habe“, gesteht er schwülstig ein. Weil die Tat beim Versuch geblieben war, belässt es Richterin Brückl bei einer teilbedingten Geldstrafe. Der junge Mann wird zu einer Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt auf Bewährung. Der 19-Jährige nimmt das Urteil dankbar an.