Denkmalschutz
Denkmalschutz sorgt in Vorarlberg nur selten für Aufsehen. Auf den Schutz der vorhandenen Kulturgüter wird im Großen und Ganzen viel Wert gelegt. Nur gelegentlich, wie gegenwärtig am Beispiel des Cafés Feurstein in Feldkirch, flammt doch eine Diskussion auf.
Im konkreten Fall geht es nicht um ein ganzes Gebäude, sondern um die Inneneinrichtung des Cafés, die vom Bundesdenkmalamt als erhaltungswürdig betrachtet wird und somit nicht verändert werden darf. Gar nicht erfreut darüber zeigte sich zumindest anfänglich die Eigentümerin des Gebäudes, die Stadt Feldkirch, die offenbar nichts dagegen hätte, dass ein schönes Beispiel Wiener Kaffeehauskultur im Ländle zertrümmert wird. Angeblich soll die Stadt Feldkirch trotzig gedroht haben, das Café zu schließen, wenn die Einrichtung, die ihr offenbar gar nicht gehört, unter Denkmalschutz gestellt werden sollte. Nunmehr wird daran gedacht, das Mobiliar an irgendeinen anderen Ort zu verfrachten, wo es vielleicht öffentlich zugänglich wäre, aber zweckentfremdet herumstehen würde.
Dass private, gewinnorientierte Eigentümer über die Beschränkungen durch das Denkmalschutzgesetz nicht glücklich sind, ist nachvollziehbar. Ein öffentlicher Eigentümer wie die Stadt Feldkirch sollte jedoch Vorbild im Umgang mit Baulichkeiten oder Gegenständen sein, die, wie es im Gesetz heißt, wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder kulturellen Bedeutung erhaltenswürdig sind.
Eigentlich wäre Denkmalschutz zumindest bei Bauwerken eine Angelegenheit, die im Zuge einer Kompetenzreform gut den Ländern übertragen werden könnte, wogegen sich das Bundesdenkmalamt mit aller Kraft stemmt. Wenn sich lokale Entscheidungsträger gegenüber Kulturgütern ignorant verhalten, versteht man freilich die Vorbehalte in Wien gegenüber einer „Verländerung“.
Vor einigen Jahren hat eine kleine Tiroler Gemeinde zu spüren bekommen, was es heißt, Denkmalschutz zu ignorieren: Die Gemeindevertreter beschlossen den Abbruch eines unter Schutz gestellten Pfarrhofes, ohne zuvor eine Bewilligung der Behörde einzuholen und wurden von den Gerichten rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Die Geldstrafe für jeden einzelnen Gemeindevertreter belief sich auf 30.000 bis 40.000 Euro. Natürlich hätte niemand in Feldkirch so eine Barbarei vorgehabt, aber man kann das Beispiel ja trotzdem mahnend erwähnen.
„Dass private, gewinnorientierte Eigentümer über die Beschränkungen durch das Denkmalschutzgesetz nicht glücklich sind, ist nachvollziehbar. “
Peter Bussjäger
peter.bussjaeger@vn.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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