Ehepaar wegen Tierquälerei vor Gericht

Vorarlberg / 17.02.2021 • 10:00 Uhr
Ehepaar wegen Tierquälerei vor Gericht
Das angeklagte Ehepaar bestreitet alle Vorwürfe. Eckert

Angeklagte sollen Hund geschlagen, in praller Sonne angebunden und neben lauter Säge fixiert haben.

Feldkirch „Der Hund ist für uns wie ein Kind, er hat alle Impfungen. Was die Nachbarn behaupten, ist eine große Lügerei“, ist sich das angeklagte Rentnerehepaar aus dem ehemaligen Jugoslawien bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch einig. Der Vierbeiner stammt aus Bosnien und lebt seit rund fünf Jahren bei den beiden. Zuvor lebte er zwei bis drei Jahre bei Bekannten. Als eine Beziehung in die Brüche ging, übernahm das ältere Ehepaar den Hund von den Vorbesitzern. Nun gibt es einige Nachbarn, die behaupten, die Angeklagten hätten das Haustier schlecht behandelt. Mehrere haben angeblich öfters beobachtet, wie der Hund beispielsweise während Holzarbeiten ganz in der Nähe der lauten Maschine angebunden wurde und das oft in praller Sonne. Zudem hätten sowohl der Mann als auch dessen Frau immer wieder mit der Leine auf das Tier eingeschlagen.

Anzeige erstattet

Vier Zeugen belasten das Ehepaar. Der Rüde könne offenbar sehr unangenehm werden, wenn andere Hunde vorbeilaufen oder eine Katze erscheint. Dann belle er und zeige sich aggressiv. „Ich habe ihn aber immer nur an der Leine festgehalten und zurückgezogen, geschlagen nie“, behauptet der Pensionist. Die Zeugen berichten jedoch ein ganz anderes Szenario. In weiter Übereinstimmung geben sie alle an, dass sie beobachtet hätten, dass der Hund mehrfach grob mit der Leine geschlagen wurde. Und das, obwohl sogar etliche Metallringe zum Verstellen der Leine daran befestigt sind. „Einmal schlug er ihn so fest, dass der Hund zusammensank und nicht mehr aufstand, dann schleifte er ihn einfach zwei Meter am Boden entlang, bis das Tier schließlich wieder aufstand“, erzählt eine Zeugin. Seitens der Amtstierärztin sei ihm ein Hundeschulbesuch empfohlen worden, Corona habe dies allerdings vereitelt, so der Rentner.

Probleme mit Vermietern

Die Verteidigung merkt an, dass eine auffallende Übereinstimmung der Zeugenaussagen vorliege. Die Angeklagten wohnen seit 47 Jahren in demselben Haus. Seitens des Vermieters sei man davon ausgegangen, dass hier kein besonderer Mieterschutz vorliege, was jedoch ein Irrtum war. Die beiden können weiterhin in der Wohnung bleiben, sie loszuwerden wird schwierig, was den beiden jetzigen Eigentümern sehr missfällt. „Es ist unser Elternhaus, wir hatten einiges vor damit, jetzt sind wir ausgezogen, weil wir es nicht mehr ausgehalten haben“, erzählt einer der Eigentümer dem Richter. Doch die Sache mit dem Hund sei eine ganz andere Geschichte, das eine habe nichts mit dem anderen zu tun, sagen alle Zeugen. Nun werden noch weitere Zeugen befragt, ehe ein Urteil gesprochen werden kann.