Gericht: Hasen brutal zu Tode gequält

Drei Jugendliche für abscheuliche Tat zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.
Feldkirch Es war im Februar dieses Jahres. Drei Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren stahlen aus einem Gehege im Montafon drei Hasen. Zwei von den Tieren quälten sie mit einem Kampfmesser furchtbar zu Tode. Einer der jungen Männer filmte das grausame Abschlachten mit dem Handy. Das Trio wurde später ausgeforscht.
Unter anderem wegen Tierquälerei angeklagt, sitzen die Jugendlichen am Landesgericht Feldkirch vor Richter Richard Gschwenter. Das erschütternde Video aus dem Handy wird als Beweismaterial vorgeführt. Die drei jungen Angeklagten starren auf den Boden, beschämt, sich ihr empörendes Machwerk noch einmal anzusehen. Neben den entsetzlichen Bildern hört man das Leiden der Tiere, das Abscheuliche schweißt sich ins Gedächtnis.
Doch die Angeklagten haben noch mehr auf dem Kerbholz. Mit einer Machete und einer Axt beschädigten sie Parkbänke, Straßenlaternen und Schneestangen. Bei einem der Jugendlichen fand sich kinderpornographisches Material auf dem Handy. Auch Einbruchsdiebstahl wird in der Anklageschrift angeführt.
„Keine schlüssige Erklärung“
„Wie kommt man auf derartige Sachen?“, will der Richter von den Angeklagten wissen. Die Angesprochenen antworten alle unisono: „Wir können uns das heute alles selbst nicht mehr schlüssig erklären.“ Es täte ihnen leid, betonen sie. Sie möchten sich entschuldigen. Doch der Geschädigte, dem die Hasen gehörten, will weder Schadensgutmachung noch von einer Entschuldigung etwas hören. „Ich habe die Tat im Landeskrankenhaus Rankweil intensiv abgearbeitet“, sagt einer der Jugendlichen.
Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Raneburger bringt Leidensfaktoren wie teilweise triste Familienverhältnisse, Mobbing in der Schule, zeitweise Obdachlosigkeit und damalige Perspektivlosigkeit seiner Mandanten als mögliche Triebfedern der beispiellosen Tierquälerei ins Spiel. Doch eine endgültige Erklärung ihres damaligen Motivs bleiben die Angeklagten schuldig.
Tausend Euro Geldstrafe
Alle drei werden im Sinne der Anklage schuldig gesprochen. Zwei von ihnen werden zu vier Monaten bedingter Haft und der Älteste zu fünf Monaten Haft, ebenfalls auf Bewährung, verurteilt. Eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von insgesamt 1000 Euro in 250 Tagessätzen zu je vier Euro muss jeder von ihnen bezahlen. Außerdem sind sie verpflichtet, während der Probezeit von drei Jahren Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Richter Geschenter nennt als Milderungsgründe ihr jugendliches Alter während der Taten, ihre Unbescholtenheit, ihr Geständnis und die teilweise Wiedergutmachung des Schadens. Als erschwerend hingegen bewertet er die schockierende Verwerflichkeit der Tat. Eines gibt er den Verurteilten noch mit auf den Weg: „Die Hasen hatten keine zweite Chance. Sie haben eine zweite Chance. Nutzen Sie sie.“ Das Urteil ist rechtskräftig.