Gericht: Dreieinhalb Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs

Junger Familienvater zwang Buben aus Bekanntenkreis mehrfach zu Anal- und Oralverkehr.
Feldkirch Vor einigen Jahren kam der Flüchtling aus Afghanistan nach Vorarlberg. Er fand eine Arbeitsstelle und verdiente 1700 Euro netto. Er ist Vater mehrerer noch kleiner Kinder. Die Familie des Angeklagten machte mit der Familie des Opfers immer wieder Ausflüge. Man feierte gemeinsam Geburtstage und unternahm einiges. Der Neunjährige sah in dem Bekannten ebenfalls einen guten Freund. Doch dieser Freund nutzte immer wieder das Vertrauen und die Gelegenheit aus, wenn er mit dem Kind allein war. Sechs Mal zwang er es zum Analverkehr, drei Mal zum Oralverkehr. Der Angeklagte bestritt bis zuletzt die Vorwürfe. Hinten im Saal sitzt seine Frau mit den kleinen Kindern und hört zu.
Geschickt ausgenutzt
Die Vorfälle liegen zeitlich nicht so weit zurück, so konnte der Bub, der anfangs bei den sexuellen Handlungen neun, später zehn Jahre alt war, die Vorkommnisse widerspruchsfrei und nachvollziehbar schildern. Der Angeklagte hingegen verstrickte sich immer wieder in Widersprüche. Einmal behauptet er, der Junge sei gar nicht bei der betreffenden Geburtstagsfeier gewesen, dann wieder schon. Der Bub, der dem Mann prinzipiell vertraute, wurde von diesem immer wieder an abgelegene Orte gelockt. Einmal in den Keller des Hauses, dann einmal in den Wald. Lange blieben die Vorfälle geheim.
Unglaubwürdig
Der Mann schildert zunächst selbst, doch was er vorzubringen hat, überzeugt nicht. Er gibt beispielsweise an, der Missbrauch könne kaum stattgefunden haben, weil sein Arbeitsplatz und der Tatort räumlich viel zu weit voneinander entfernt seien. Dabei waren Arbeitsstelle und Wohnung in derselben Stadt. Auch zeitlich passen die Angaben des Angeklagten nicht zu früher getätigten Aussagen. Schlussendlich glaubt der Schöffensenat dem Opfer mehr als dem Täter. Die Strafe wird mit dreieinhalb Jahren Gefängnis bemessen. „Mildernd war vor allem die bisherige Unbescholtenheit“, heißt es in der Begründung des Vorsitzenden Martin Mitteregger. Opfervertreter Jürgen Nagel kann für das Opfer 10.000 Euro Entschädigung erwirken. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.