Alkoholverbot, Zirkuszelt und Leinenpflicht

Vereine können das Harder Zirkuszelt weiterhin mieten, es braucht aber eine gute Terminregelung. AJK
Bestehendes Alkoholverbot wird neu beraten – Zirkuszelt kann genutzt werden.
HARD Mit der Pflicht, Hunde in bestimmten Gebieten an der Leine zu führen, beschäftigte sich die Harder Gemeindevertretung bei ihrer Juli-Sitzung. Zudem wurde das Alkoholverbot bei Schulen, Spielplätzen usw. diskutiert. Das Zirkuszelt auf dem Stedepark soll heuer ebenfalls wieder genutzt werden können.
Regelung für Hundehalter
Bereits im Jahr 2006 beschloss die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hard, dass Hunde im Bereich des Seeufers sowie entlang des Auwaldes der Bregenzerache an der Leine geführt werden müssen. Für den Grünen Damm gilt diese Verpflichtung jeweils vom 1. Mai bis zum 30. September. Zusätzlich erließ die Gemeindevertretung erst 2019 ein „Hundeverbot“ für sämtliche öffentlichen Spielplätze und frei zugänglichen Sportstätten („Tschutterplätze“).
Erweiterung der Leinenpflicht
Bei der Sitzung am 1. Juli wurde ein Antrag eingebracht, die Leinenpflicht auch auf einen Gehweg zwischen der Mockenstraße bei der Firma Alpla und dem Abenteuerplatz Kiese auszuweiten. Auf diesem Weg sind zahlreiche Kindergartengruppen unterwegs, ebenso aber Hundebesitzer mit ihren Tieren. „Der Antrag, dass die Leinenpflicht auch hier gilt, wurde einstimmig angenommen“, berichtet Amtsleiter Dr. Florian Müller. Die Leinenpflicht gilt neu auch auf den Friedhöfen sowie für den Fitnessparcours Auwald.
Zirkuszelt kann genutzt werden
Bei der Sitzung wurde auch angefragt, ob das Zirkuszelt, das die Gemeinde angeschafft hat, weiterhin für Veranstaltungen zur Verfügung steht. Die ÖVP-Fraktion stellte einen entsprechenden Antrag samt dem Wunsch nach fairen Konditionen für die Harder Vereine. Das Zelt kann aufgebaut werden, allerdings gilt es, die Konditionen exakt abzuklären.
Dr. Müller: „Die Nachfrage nach Terminen für die Zeltnutzung ist das Problem. Die meisten Gruppen haben da sehr ähnliche Vorstellungen, weshalb das im Vorfeld genau geregelt werden muss.“
Alkoholverbot überdenken
Längere Debatten gab es zu einem Abänderungsantrag zum Alkoholverbot an bestimmten Plätzen in Hard, das bereits seit 2008 gilt. Betroffen sind laut Verordnungstext „die Außenbereiche von Schulen, Kindergärten, öffentlichen Kinder- und Ballspielplätzen sowie den öffentlichen Plätzen.“ Ausgenommen vom Alkoholverbot sind lediglich genehmigte Veranstaltungen bzw. gastgewerbliche Betriebe.
In der Auflistung fehlen die erst später errichteten Schulen am See, die jetzt aufgenommen werden sollten. Das war Anlass, die gesamte Verordnung zu diskutieren. Dazu informierte über Anregung der Fraktion „Grünes Hard“ Conny Reibnegger vom Sozialsprengel. Sie erläuterte, dass solche Verbote erfahrungsgemäß wenig Sinn machen und hält den Einsatz von Streetworkern für zielführender. Dann werde mit den Jugendlichen gearbeitet und nicht gegen sie. Schließlich stimmten die Mandatare einstimmig dafür, das Alkoholverbot zu überarbeiten und nach einer tragfähigen Lösung zu suchen.
Personalbefragung
Die Gemeindevertretung stimmte auch dem Antrag von „Grünes Hard“ zu, die Bediensteten der Marktgemeinde durch ein professionelles Personalberatungsunternehmen anonymisiert zu befragen. Das Ergebnis wird dann in nicht öffentlicher Sitzung vorgestellt. Anlass sind manche kritischen Aussagen über eine angeblich unbefriedigende Situation für manche Mitglieder des Teams im Rathaus. AJK