Gericht: Freund der Familie missbrauchte Nachbarskinder

Vorarlberg / 14.07.2021 • 10:00 Uhr
Gericht: Freund der Familie missbrauchte Nachbarskinder
Verteidiger Hamza Ovacin im Gespräch mit seinem Mandanten. Eckert

Drei Jahre Haft für mehrfache Übergriffe auf Teenager, Täter leugnete bis zuletz

Feldkirch Die beiden Familien kennen sich bereits seit Langem. Sie haben beide Kinder in ähnlichem Alter, die zwei Mädchen, die im selben Mehrfamilienhaus leben, sind öfters, beinahe täglich zu Besuch. Niemand ahnt etwas, der 41-jährige Arbeiter ist selbst verheiratet und ein umgänglicher, freundlicher Mann, den die zwei Mädchen gerne haben. Er kann gut mit Kindern umgehen, spielt oft mit den Teenagern, die noch nicht einmal 14 Jahre alt sind. Das Vertrauen, das er bei den Nachbarmädchen genoss, missbrauchte der Angeklagte jedoch, so die Staatsanwaltschaft bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Mädchen begrapscht

Staatsanwalt Johannes Hartmann trägt im Eröffnungsplädoyer, welches noch öffentlich ist, die Vorwürfe vor, wie sie sich aufgrund der Schilderungen der zwei Opfer ergeben haben. Im Februar bis März dieses Jahres waren die Mädchen wie üblich öfters zu Besuch. Wenn der Familienvater mit einem der Teenager allein war, begann er mit fortschreitender Intensität die Mädchen an der Brust und im Intimbereich zu betasten So schilderten es jedenfalls die Mädchen. Der Angeklagte weist jede Schuld von sich. Es habe nie sexuelle Übergriffe gegeben. Sowohl seine Frau als auch seine drei Kinder und auch er verstanden sich einfach nur gut mit den zwei Schülerinnen, mehr sei nie vorgefallen. Der Unbescholtene wurde in U-Haft genommen und sitzt nun im Gefängnis.

Angebliche Widersprüche

Verteidiger Hamza Ovacin führt aus, warum, an den Vorwürfen nichts dran sein könne. „An und für sich passt alles ganz gut in das Missbrauchsschema, aber …“ beginnt der Anwalt seine Ausführungen. Und dann weist er auf angebliche Widersprüche hin. Zum einen zeitlich, weil sein Mandant an einigen benannten Tagen immer in Gegenwart seiner Frau und nie mit den Mädchen allein gewesen sei. Zudem, so Ovacin, sei auffallend, dass die Mädchen erst nur von „Grapschen“ gesprochen hätten und die Übergriffe dann immer schwerwiegender und massiver geworden wären. Außerdem: „Opfer schweigen in der Regel“, so der Verteidiger. In diesem Fall hätten die Mädchen „ihre“ Geschichte sehr wohl erzählt. Der Prozess dauert den ganzen Tag, dann verkündet Vorsitzender Thomas Wallnöfer das Urteil: Drei Jahre Gefängnis und insgesamt 8000 Euro Entschädigung für die Opfer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.