Gericht: Mit fremder Bankomatkarte eingekauft

Wegen Diebstahls zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Feldkirch Es ist 9.30 Uhr am Landesgericht Feldkirch, die Strafsache wird aufgerufen, doch die Angeklagte fehlt. Die 17-Jährige lässt über ihren Bewährungshelfer ausrichten, dass sie und ihr Freund beim Interspar seien und jetzt zum Gericht laufen.
Schließlich angekommen, gibt es noch eine kurze Besprechung mit der Verteidigerin, denn auch dafür war bisher offensichtlich keine Zeit. Dann nimmt die Jugendliche vor dem Richter Platz. Ihr Freund taumelt mit einer großen Flasche eines orangefarbeneb Getränks in den Saal, hat anscheinend großen Durst und murmelt unentwegt etwas vor sich hin, bis er aufgefordert wird, endlich ruhig zu sein.
Ihm werden dieselben Delikte wie seiner Freundin vorgeworfen, doch er muss warten, bis er an der Reihe ist, vorerst geht es nur um das Mädchen. Die 17-Jährige ist schon gerichtlich vorbelastet, im Vorfeld hatte man es mit 40 Stunden gemeinnütziger Leistung versucht, doch die Jugendliche erschien nie. „Ich bin etwas vergesslich“, gibt sie vor Gericht als Erklärung an.
Glücklicher „Fund“
Zu den Anklagepunkten: Die Beschuldigte und ihr Freund haben angeblich zwei Bankomatkarten gefunden. Für Diebstahl gibt es hier vor Gericht keinerlei Anhaltspunkte. Damit kauften sie Zigaretten im Wert von 72 Euro, außerdem war der Fund praktisch, um sich eine 17 Euro teure Zugfahrt leisten zu können. Im Libro und einem anderen Geschäft kaufte man „gratis“ ein. Aber nicht mit Karte, sondern die junge Frau betrat ohne jede finanzielle Mittel das Geschäft, nahm Sonnenbrillen und Computer im Wert von 2754 Euro mit und marschierte ungehindert samt Ware wieder hinaus, ohne dass jemand den Diebstahl bemerkte. Die Angeklagte ist zu allen Anklagepunkten geständig und sie entschuldigt sich auch für ihr Fehlverhalten. Sie habe dringend Geld gebraucht, gibt sie als Begründung an. Das Diebesgut gab sie bereits zurück.
Schwerer Weg
Der Teenager lebt auf der Straße. Heroin und andere Drogen prägten ihre Vergangenheit, doch nun will die 17-Jährige endgültig durchstarten. Ihr Bewährungshelfer beschreibt sie als zuverlässig und sieht Licht am Ende des Tunnels. Seit zwei Jahren ist sie in Therapie, bekommt substituierende Substanzen, doch wichtig wäre auch, dass sie ihr Umfeld wechselt. Für ihre Straftaten bekommt die bislang Unbescholtene vier Monate auf Bewährung. Der Strafrahmen liegt bei 1,5 Jahren. „Es ist eine enorme Leistung von Ihnen, wenn Sie es schaffen, die Drogen hinter sich zu lassen“, honoriert Richter Richard Gschwenter die Bemühungen des Mädchens. Er hofft, dass die junge Frau auch weiterhin mit der Bewährungshilfe zusammenarbeitet. „Die können Ihnen mit allen möglichen Institutionen helfen und eventuell auch eine Wohnung vermitteln“, wünscht der Richter der Frau abschließend alles Gute.