Angriff mit Messer und Gabel

39-Jährige attackierte Lebensgefährten mehrfach und verletzte ihn schwer.
Feldkirch Die meisten Menschen verwenden Messer und Gabel zum Essen. Die Unterländerin hingegen griff damit ihren Ex-Lebensgefährten an. „Dieser Frust hatte sich jahrelang aufgestaut, er bezeichnete mich immer als dumm“, sagt sie als Angeklagte am Landesgericht Feldkirch.
Damals habe nicht nur ihr Ex ein Alkoholproblem gehabt, sondern auch sie selbst kämpfte damit. „Drei oder vier Mal habe ich ihn mit der Gabel in den Kopf gestochen, das stimmt“, sagt sie. Die Couch war blutdurchtränkt. Für das Möbelstück, das nurmehr entsorgt werden konnte, will der Verletzte, der die Nacht auf dieser Couch verbrachte, etwas über 500 Euro. Bei diesem Angriff kam das 58-jährige Opfer mit leichten Verletzungen davon, weshalb diesbezüglich nur eine versuchte schwere Körperverletzung verurteilt wird.
Tritte vor dem Metrokino
Bei den anderen Attacken erlitt der Unterländer hingegen schwere Verletzungen. Zwei Mal Serienrippenbrüche und beide Male wurde die Lunge durch die gebrochenen Rippen verletzt. Somit lebensgefährliche Verletzungen. Zeitlich am längsten her ist der Anklagepunkt betreffend Tritte vor dem Metrokino. Das damalige Paar war im Mai 2016 etwas trinken, beide gönnten sich laut der Beschuldigten mehrere „Rot-Sauer“. Zum weiteren Verlauf gibt das spätere Opfer an: „Ich bin zunächst über eine Baumwurzel, die den Asphalt aufgeworfen hatte, gestolpert. Als ich später im Spital aufgewacht bin, hat man mir von Serienrippebrüchen erzählt und eine der gebrochenen Rippen hatte auch die Lunge verletzt“. Ein dritter Vorfall ereignete sich 2020 in der Bregenzer Wohnung des Mannes. Laut Angeklagter sei ihr betrunkener Freund wieder einmal gestürzt und habe sich dabei verletzt. Getreten habe sie ihn nicht. Sowohl Opfer als auch die Tochter des Mannes berichten, dass die Angeklagte damals nach hartnäckigem Nachfragen immer wieder zugab, dass sie getreten und geschlagen habe. Auch Staatsanwalt Heinz Rusch betont, dass derartige Serienrippenbrüche nicht von einem Sturzgeschehen herrühren können.
Der Senat verurteilt die Frau wegen aller drei Attacken zu sechs Monaten bedingter Haft sowie 1440 Euro Strafe. Dem Opfer muss sie 3000 Euro für die erlittenen Schmerzen bezahlen. „Dabei ist das Opfer gnädig mit Ihnen“, meint der Vorsitzende Andreas Böhler. Der Verletzte hätte die Angriffe damals von sich aus am liebsten unter den Teppich gekehrt. „Ich hatte sie halt immer noch gern“, räumt er ein. Das Urteil ist rechtskräftig. EC