Neue Ausnahme für Flüchtlingsquartiere

Landtag wird erneut Ausnahmen im Baugesetz beschließen.
Schwarzach Vorarlberg rüstet sich für steigende Flüchtlingszahlen. Wie bereits berichtet, sind die vorhandenen Quartiere wieder voll. Der angespannte Wohnungsmarkt erschwert die Suche nach neuen Flüchtlingsquartieren. Die Landesregierung baut wieder auf Großquartiere und ändert deshalb ein Gesetz.
Schon als Reaktion auf die Flüchtlingskrise 2015 richtete der Gesetzgeber Ausnahmen im Baugesetz ein. Diese liefen heuer im Juni aus. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne reichten am Mittwoch erneut eine Änderung des Baugesetzes ein. Damit soll es wieder möglich sein, Hallen und Industriegebäude zu größeren Flüchtlingsquartieren umzubauen. Sie sind sowohl für Personen in der Grundversorgung, also Asylwerber, als auch für Personen, die früher in der Grundversorgung waren, zugelassen. Das sind sowohl Konventionsflüchtlinge als auch abgelehnte Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte.
Das Gesetz gilt bis 2023, wobei Quartiere, die aufgrund dieser Ausnahme errichtet wurden, bis 2024 bestehen bleiben dürfen.