Mit 74 Gefährdern in Kontakt

Verpflichtende Gewaltpräventionsberatung beim IfS: größtenteils Männer betroffen.
FELDKIRCH Gewalt in der Partnerschaft. Das war in den vergangenen zwei Monaten der häufigste Grund für eine verpflichtende sechsstündige Gewaltpräventionsberatung. Diese ist seit 1. September für alle Pflicht, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde. Das zuständige Institut für Sozialdienste (ifS) sei in dieser Zeit mit 74 Gefährdern in Kontakt gewesen, hauptsächlich Männer, sagt Mario Enzinger, Leiter der Gewaltberatung in Feldkirch. Mehrere Beratungen laufen noch, erste konnten bereits abgeschlossen werden. „Partnerschaftsgewalt ist der größte Kontext.“ Seine erste Bilanz über die verpflichtende Beratung fällt positiv aus. Die Abläufe hätten sich eingespielt; die Gespräche würden zum Großteil gut angenommen.
Gefährder müssen innerhalb von fünf Tagen Kontakt mit der Beratungsstelle aufnehmen und haben danach zwei Wochen Zeit, das erste Beratungsgespräch zu absolvieren. Es komme vereinzelt vor, dass auch Frauen betroffen sind, sagt Enzinger. In den meisten Fällen würden Betretungs- und Annäherungsverbote gegen Männer ausgesprochen. Das Verhältnis beziffert der Leiter der Gewaltberatung mit 90 Prozent Männer zu zehn Prozent Frauen.
Schnelles Erstgespräch
Wichtig sei, dass die Menschen möglichst schnell ein Gespräch führen, erklärt Enzinger. „Als erstes steht die Frage im Mittelpunkt: Wo steht der Klient gerade? Befindet er sich in einer Krise? Braucht es deeskalierende Maßnahmen, Krisenintervention, psychische Stabilisierung?“ Erst wenn das geklärt sei, könne die Beratungsstelle den Betroffenen über die Rahmenbedingungen unterrichten und schließlich den Vorfall an sich in den Fokus nehmen. „Dabei geht es um Tatrekonstruktion und Verantwortungsübernahme. Auch ein Notfallplan wird gemeinsam erarbeitet.“ Ziel sei, dass der Gefährder sich nachhaltig mit dem Thema auseinandersetzt. Auch nach Abschluss der verpflichtenden sechs Stunden sollten Beratungsangebote in Anspruch genommen werden. „Es gibt einige, die das bereits gemacht haben.“
Meldung an die BH
In ungefähr einem Drittel der Fälle war eine Rückmeldung an die Polizeiabteilung der Bezirkshauptmannschaft notwendig. Dafür kommen drei Gründe in Frage: Wenn die Fünf-Tages-Frist zur Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle ergebnislos abläuft, der Betroffene sich also gar nicht erst meldet, binnen 14 Tagen kein Beratungsgespräch stattfindet oder die Person nicht aktiv an der Beratung teilnimmt. „Die meisten Rückmeldungen werden durch Versäumnis der Fristen ausgelöst.“
Bis zu 2500 Euro Strafe
Wer sich weigert, an der Beratung teilzunehmen, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2500 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall drohen 5000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Die verpflichtende Täterberatung ist Teil des Gewaltschutzpakets der Bundesregierung.
