Gericht: Höriger Liebhaber wurde zur „Goldgrube“

Seine Leidenschaft kam dem Niederösterreicher teuer zu stehen. Rumäninnen wegen Betrugs angeklagt.
Feldkirch Vor zwölf Jahren hatte es ein erstes Mal gefunkt zwischen dem heute 47-jährigen Niederösterreicher und einer Rumänin. Im Jahr 2015 kühlte die Leidenschaft ab – um dann drei Jahre später wieder umso heißer aufzuflammen. Über die sozialen Medien hatte die Frau, die in Vorarlberg lebte, dem Mann das Angebot gemacht, den Versuch einer neuen Beziehung zu wagen. So behauptet es zumindest der Niederösterreicher.
Spielschulden
Jedenfalls kam es zu einer frischen Liaison zwischen den beiden. Was den Junggesellen offenbar überglücklich machte. Denn er war noch immer von einer feurigen Liebe zu der Rumänin beseelt. Das drückte sich auch dahingehend aus, dass er seiner Angebeteten keinen Wunsch ausschlagen konnte. Doch deren Verlangen beschränkte sich größtenteils auf finanzielle Zuwendungen. Immer wieder soll sie ihm ihre Nöte geschildert haben. Sie bräuchte dringend Geld. Etwa für die Miete oder die Beerdigung für einen verstorbenen Verwandten. Als Angeklagte vor Gericht offenbart sie später die Wahrheit: Sie hatte Spielschulden.
Eine Viertelmillion Euro
Ihr Verehrer, von Beruf Baggerfahrer, zahlte und zahlte. Als geschädigter Zeuge vor Gericht spricht er später von insgesamt an die 250.000 Euro, die er der Rumänin im Laufe der Jahre überwiesen habe. Allerdings gibt er auch zu, ihr das Geld aus Liebe geschenkt zu haben. „Ich habe es nie zurückgefordert“, räumt er ein. Obwohl er „niemals Sex mit ihr gehabt hätte“, stellt er eine Behauptung auf, welche die Angeklagte allerdings zurückwies.
Dennoch leitete die Staatsanwaltschaft ein Betrugsverfahren gegen die Rumänin und deren Freundin ein. Gegen Letztere deshalb, weil die monetären Zuwendungen auf deren Konto überwiesen wurden. Die öffentliche Anklägerin wirft den Frauen vor, den Mann auf betrügerische Weise ausgebeutet zu haben.
Im Zweifel freigesprochen
Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch spricht Richter Thomas Wallnöfer die beiden angeklagten Rumäninnen frei. Wenn auch im Zweifel. Schlussendlich aber hätte der gebeutelte Mann das Geld aus freien Stücken überwiesen und es nie zurückgefordert. Für einen vorsätzlichen Betrug reiche das also nicht. „So etwas passiert vielen Männern“, bemerkt Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Wirth noch schmunzelnd nach der Urteilsverkündung