GECKO
Von der neuen gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO) erwartet sich die Öffentlichkeit viel. Entsprechend positiv ist die neue Einrichtung aufgenommen worden. Nicht wenige Beobachter, vor allem jene, denen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Pandemiebekämpfung unbekannt sind, erhoffen sich eine Entmachtung der Länder durch die Installierung eines zentralen Organs der Pandemiebekämpfung.
Ein etwas kritischerer Betrachter fragt sich, welche Entscheidungskompetenzen dem 20-köpfigen Gremium eigentlich zukommen könnten. Tatsächlich ändert GECKO (selbstverständlich möchte man sagen) nichts an der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Bundesminister (in erster Linie des Gesundheitsministers) und auch nichts an den Kompetenzen der Landeshauptleute und der Gesundheitsbehörden.
Letztlich kann auch GECKO nur beraten und keine Entscheidungen treffen. Als Unterschied zu den bereits bestehenden Expertenstäben, wie zum Beispiel der „Ampelkommission“ oder dem Nationalen Impfgremium, wurde erwähnt, dass GECKO eben nicht nur berate, sondern der Bundesregierung auch konkrete Vorschläge unterbreiten könne. Das soll verstehen, wer will. Heißt das, dass die diversen Gruppierungen bisher keine Vorschläge gemacht haben?
Für ein echtes Entscheidungsgremium ist die Kommission viel zu groß. Wenn jedes Mitglied auch nur fünf Minuten Redezeit beansprucht, sind fast schon zwei Stunden Diskussionszeit um. GECKO wird daher wohl nur ein neues, wenngleich durchaus qualifiziertes Konsultationsorgan sein.
Die Einrichtung hat eine Doppelspitze mit der „Chief Medical Officer“ des Gesundheitsministerium Katharina Reich, und dem Generalmajor Rudolf Striedinger.
Der Offizier überzeugte bei der ersten Pressekonferenz nicht unbedingt. Martialische Ausdrücke und ein Tarnanzug sind noch keine hinreichende Antwort auf die Herausforderungen. Im Übrigen herrschen nach wie vor zivile Verhältnisse, in denen das Bundesheer zu keinem eigenständigen Handeln befugt ist und allfällige Anordnungen der Behörden zu vollziehen hat, insbesondere der Bezirkshauptmannschaften.
Die Länder, welche die Hauptlast des Vollzugs der Pandemiebekämpfung tragen, sind im 20-köpfigen Gremium durch die beiden Landesamtsdirektoren von Tirol und Vorarlberg vertreten. Ihnen ist viel Durchsetzungskraft zu wünschen. Die Aussage der Vorsitzenden Katharina Reich bei der ersten Pressekonferenz, „Österreich ist ein föderales Land. Wer das schlecht findet, ist hier am falschen Platz.“, lässt immerhin hoffen.
„Letztlich kann auch GECKO nur beraten und keine Entscheidungen treffen.“
Peter Bussjäger
peter.bussjaeger@vn.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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