Therapie für heroinsüchtigen Bodenleger

Gerichtliches Urteil lässt Therapie statt Strafe zu, Drogenkranker ist erleichtert.
feldkirch Die Drogensucht holt den heute 34-Jährigen immer wieder ein, aber jetzt sei er fest entschlossen, die Therapie durchzuziehen. Das muss er auch, denn sonst muss er stattdessen ins Gefängnis.
„Manche brauchen mehrere Anläufe bei einer Therapie, aber dieses Mal will ich es unbedingt schaffen“, so der Mann, dem man seine Heroinsucht nicht ansieht, beim Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Er wirkt sportlich, ist eloquent und gibt klare Antworten. Der Bregenzer hat Glück, Richter Christoph Stadler hätte für den zuletzt angeklagten Drogenschmuggel, die Weitergabe und den Konsum insgesamt vier Jahre Haft verhängen können. Dann wäre es vorbei gewesen mit der Chance auf Therapie. „Ich habe bei dieser Strafe beide Augen zugedrückt“, so Stadler. Stimmt die Staatsanwaltschaft dem Urteil zu und der Sachverständige bestätigt die Suchtmittelergebenheit, stehen die Türen für eine effektive Therapie offen. Sie beinhaltet stationären Aufenthalt ebenso wie anschließende Betreuung und Kontrolle. Die Schwester des Mannes steht hinter ihm, bei ihr kann er nach seiner Entlassung wohnen. Sie ist auch beim Prozess.
Heroin aus der Schweiz
Die Zeugen in diesem Drogenprozess sitzen in U-Haft. Sie haben ebenfalls ein schweres Suchtproblem. Damals, von Februar bis Oktober 2021, fuhr der 34-Jährige regelmäßig in die Schweiz, wo er Stoff für sich und einen Kollegen einkaufte. Insgesamt schmuggelte er bei seinen Fahrten 100 Gramm nach Vorarlberg, erwischt hat man ihn dabei nie. Verkauft hat er mindestens 50 Gramm. Das halbe Gramm für 40 Euro. Für den Eigenkonsum besaß er 35 Gramm Kokain und 150 Gramm Heroin.
“Beruf erlernt”
„Ich habe einen Beruf erlernt und ich will wieder ein Teil der Gesellschaft werden“, so der Bodenleger. Er berichtet, wie er immer wieder Rückfälle hatte und Einbrüche verübte, um an das Geld für den täglichen Bedarf kommen. Ein halbes Gramm Heroin pro Tag konsumierte er zum Schluss selbst. Haft ist für ihn kein Fremdwort mehr. Er weiß, dass bei Heroin nicht mehr viel Luft nach oben ist. Bei Gericht wünscht man ihm Glück und hofft, dass er seine Chance ergreift. Mit dem Segen der Staatsanwaltschaft und einem positiven Gutachten des Neurologen kann der Mann seine Therapie antreten. Die 4000 Euro, die als Verfallssumme ausgesprochen werden, wird der Mann nicht bezahlen können, was aber der Therapie nicht entgegensteht. Bei Mittellosen erübrigt sich ein Verfall in der Regel ohnedies.