Gericht: Mutter im Wahn grob misshandelt

Vorarlberg / 11.02.2022 • 18:30 Uhr
Gericht: Mutter im Wahn grob misshandelt
Eine Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher erscheint dem Gericht unumgänglich. Eckert

36-Jähriger ist von Drogen so geschädigt, dass er wegen seiner Gefährlichkeit in eine Anstalt muss.

Feldkirch Der Angeklagte begann früh mit Drogen, und die Palette der Rauschgifte war breit. Dementsprechend schwer sind die Folgen, die Gerichtspsychiater Reinhard Haller bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch beschreibt: „Er hat sozusagen alles mitgemacht, was Drogenmissbrauch zur Folge haben kann.“

Dazu gehören Hepatitis A und B, epileptische Anfälle und Wahnvorstellungen. Vor allem Letztere sind äußerst gefährlich, denn der junge Mann fühlt sich oft belästigt oder bedroht und wehrt sich gegen vermeintliche Kontrahenten.

Bislang hat er neun Eintragungen in seiner Strafkarte. Selbst seine Mutter, die zuletzt im April dieses Jahres völlig grundlos Opfer seiner brutalen Attacke wurde, bittet das Gericht: „Er ist sehr krank, gefährlich und braucht dringend einen Pflegeplatz.“

Langer Leidensweg

Seit 16 Jahren leidet die Mutter unter dem Verhalten ihres Sohnes. Sie sei mittlerweile selbst psychisch und körperlich schwer krank, so die 68-Jährige. Immer wieder komme es zu Zwischenfällen, dann sei ihr Sohn ein paar Tage in der „Valduna“, dann lebe er wieder auf der Straße und das Ganze wiederhole sich von Neuem.

Im April läutete der Drogenabhängige um drei Uhr morgens und bat die Mutter um frische Wäsche. Plötzlich ging er völlig grundlos auf sie los. Der 36-Jährige selbst gibt an, es seien fremde Männer in der Wohnung gewesen. Wieder einmal waren es Personen, die er sich nur einbildete. Die Mutter beschreibt, dass ihr Sohn zitternd am Boden lag und Schaum vor dem Mund hatte. Plötzlich habe er geschrien, mit Fantasiepersonen geredet und auf sie eingeschlagen.

Mit Pfanne und Besen

Als die 47-jährige Nachbarin die Schreie „Hilfe, Hilfe, er macht mich tot!“ hörte und vom Balkon aus beobachtete, wie der Mann auf dem Hals seiner Mutter kniete und mit Fäusten immer wieder zuschlug, wurde ihr ganz anders. Zwei weitere Nachbarinnen eilten dem Opfer mit Besen und Pfanne bewaffnet zu Hilfe. Schlussendlich nahm die Polizei den Unzurechnungsfähigen fest. Die Mutter wurde durch die Schläge und Tritte nur leicht verletzt. Ihr Sohn bestreitet, sie attackiert zu haben.

Einweisung unumgänglich

Richter Richard Gschwentner weist den Betroffenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Auch wenn es der Drogenkranke in Rankweil „langweilig“ findet, vorerst kommt wegen seiner Gefährlichkeit nichts anderes in Betracht. Wenn sich sein Zustand bessert, kann allenfalls über Lockerungen nachgedacht werden. Das Urteil findet der Betroffene „eine Frechheit“ und ungerecht, es ist nicht rechtskräftig.