Brückensanierer der fahrlässigen Tötung angeklagt

Vorarlberg / 15.02.2022 • 15:36 Uhr
Brückensanierer der fahrlässigen Tötung angeklagt
Ein nicht alltäglicher Prozess findet am Donnerstag kommender Woche am Landesgericht Feldkirch statt. VN/Paulitsch

Unfalltod eines 18-jährigen Lehrlings in Gargellen hat ein gerichtliches Nachspiel.

Feldkirch, Gargellen Im Oktober 2017 kam es auf einer Baustelle in Gargellen zu einer Tragödie:

Ein 18-jähriger Lehrling hatte gegen 15 Uhr im Bereich der Zufahrt Valzifenz unter einer Brücke, die gerade saniert wurde, gearbeitet. Plötzlich löste sich ein vier Tonnen schweres Brückenwiderlager aus Beton und stürzte ins Bachbett. Der Unterkörper des jungen Mannes, der kurz vor seinem Lehrabschluss stand, wurde eingeklemmt. Bergrettung, Feuerwehr und Rettung bargen den jungen Mann und brachten ihn ins Krankenhaus, wo er am Abend seinen Verletzungen erlag.

Da anschließende Untersuchungen durch das Arbeitsinspektorat den Verdacht nahelegten, dass der von der Gemeinde zur Brückensanierung beauftragte private Unternehmer, ein Statiker sowie ein Mitarbeiter des tödlich Verunglückten fahrlässig gehandelt hatten, kam es beim zuständigen Bezirksgericht zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Unzuständigkeitsurteile

Das Verfahren endete mit einem Freispruch für den Mitarbeiter, bezüglich des Unternehmers und des Statikers wurden vom Bezirksgericht Unzuständigkeitsurteile gefällt.

Nun wurde die Causa vom Landesgericht Feldkirch neu aufgerollt, denn die Staatsanwaltschaft hat gegen den Unternehmer und den Statiker erneut den Anklagevorwurf der grob fahrlässigen Tötung erhoben.

Augenscheinliche Schäden

Demnach wurde damals von den Verantwortlichen vorgeschlagen, eine neue Betonplatte auf der bestehenden Brücke anzubringen und eine entsprechende Bewehrungsskizze zu erstellen. Dies trotz augenscheinlicher Schäden an der Brücke und des Fehlens von Bauplänen der ursprünglichen Konstruktion. Es sollen keine entsprechenden Abklärungen zur Tragsicherheit vorgenommen worden sein. Außerdem habe man es unterlassen, bei der Planung der Sanierungsarbeiten der Brücke dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauzeit jederzeit die Tragsicherheit gegeben ist. Der Prozess findet am Donnerstag, 24. Februar 2022, am Landesgericht Feldkirch statt.