Sachwalter wegen Untreue vor Gericht

Vorarlberg / 26.03.2022 • 13:00 Uhr
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Sohn verwendete 8500 Euro seiner Mutter für eigene Ausgaben, 30 Stunden „Gratisarbeit“ als Strafe.

Feldkirch Der 48-Jährige ist selbst arbeitslos und hat zurzeit wohl auch selbst Probleme mit dem Einkommen. 930 Euro Arbeitslosenunterstützung sind knapp. Als seine Mutter im Oktober 2020 einen Erwachsenenvertreter, besser bekannt als „Sachwalter“, benötigte, erklärte er sich bereit, sich um jene finanziellen Dinge zu kümmern, die sie selbst nicht mehr erledigen kann. Das Bezirksgericht überwacht regelmäßig derartige Rechnungslegungen und macht die Betreffenden darauf aufmerksam, wenn etwas nicht korrekt ist. Es kommt im Fall zu einem Auftrag, eine allfällige „Schlamperei“ oder Unachtsamkeit in Ordnung zu bringen. Wenn offensichtlich entgegen der gesetzlichen Bestimmungen gehandelt wurde, wird Anzeige wegen Untreue erstattet. 8500 Euro sind es im konkreten Fall in Summe.

14 Jahre Zahlungsfrist

Der Bregenzer war selbst knapp bei Kasse, Miete, eine neue Balkontüre, die finanziellen Belastungen drückten überall. Für die Türe buchte er 560 Euro, für Miete und Mietvorschüsse insgesamt 3900 Euro vom Konto seiner Mutter ab. „Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe“, sagt der bislang Unbescholtene. Richter Christoph Stadler will wissen, ob der Angeklagte bereits etwas zurückbezahlt hat. „Nein, habe ich nicht, aber 50 Euro pro Monat könnte ich abzweigen. Große Sprünge kann ich derzeit nicht machen, denn ich bin ja arbeitslos“, entschuldigt sich der Mann für seine Lage. „Da zahlen Sie ja 14 Jahre lang“, rechnet der Richter durch. „Ich hoffe ja, dass ich bald Arbeit finde, dann kann ich wesentlich mehr zurückbezahlen“, zeigt sich der Mann optimistisch.

30 Stunden Arbeit

„Kann ich statt Strafe zahlen nicht lieber gemeinnützige Leistungen machen?“, erkundigt sich der Beschuldigte. Er kann, entscheidet das Gericht, 30 Stunden werden festgelegt. Die kann er innerhalb von drei Monaten beispielsweise in einem Altersheim, auf einem Wirtschaftshof oder einem Tierheim absolvieren. Sind die Stunden geleistet, ist das Verfahren erledigt. Wenn nicht, lebt es wieder auf und er wird verurteilt. Der Mann ist einverstanden. „Mir ist wichtiger, Sie zahlen Ihrer Mutter möglichst schnell das Geld zurück, als dass Sie eine hohe Strafe bekommen“, erklärt ihm der Richter abschließend.