Streit um Kater nimmt beträchtliche Ausmaße an

Vorarlberg / 15.04.2022 • 18:30 Uhr
Streit um Kater nimmt beträchtliche Ausmaße an
Eine Perserkatze war der Kater zwar nicht, aber wegen der Katze war die 29-Jährige nun zum zweiten Mal vor Gericht. VN, Wikicommons

Ehemalige Besitzerin kämpft verzweifelt um ihr Tier, ließ sich deshalb zu Falschaussage hinreißen.

Feldkirch Kater A* ist keine seltene, teure Rassekatze, sondern ein ganz normaler, weißer Kater. Aber wie es so ist mit Tieren, sie wachsen einem ans Herz und man verliert sie nur ungern.

2014 gelangte die 29-jährige Angestellte in den Besitz des Katers. Einmal büxte er aus. Überglücklich holte die Frau ihren Vierbeiner im Tierheim ab, zum Glück war er abgegeben worden. Dann war der Kater eine Weile bei der Mutter der Frau untergebracht, weil sie selbst beruflich wenig Zeit hatte. Doch schlussendlich, so Rechtsanwältin Olivia Lerch “war es eindeutig das Haustier meiner Mandantin”. Und genau dieser Punkt wird wiederum von der Mutter der Angestellten bestritten. Diese wohnt mittlerweile in Kärnten, hat den Kater mitgenommen und verteidigt sich sinngemäß mit dem Argument: “Na und, es ist mein Kater und deshalb ist er auch in Kärnten.” Bilder belegen den Aufenthalt des Tieres. “Er wurde mir gestohlen”, behauptet die Gegenseite und kann mit Bildern bestätigten, wann A* zum letzten Mal durch seine Vorarlberger Katzenklappe das Haus verließ.

Probleme eingebrockt

Der Streit um Kater A* beschäftigte das Bezirksgericht Bludenz. Der Richter fragte nach irgendwelchen Beweisen, welche die tatsächlichen Besitzverhältnisse klären könnten. Einen Übernahmevertrag zum Beispiel. Die Angestellte hatte nichts aus dem Jahr 2014 vorzuweisen und kontaktierte deshalb eine ehrenamtliche Tierschützerin, die sich für Tiervermittlungen einsetzt. “Sie sagte zu mir, dass sie in der Klemme stecke, ihr Tier unbedingt retten wolle und bat mich deshalb um diesen Gefallen”, so die mitangeklagte Tierschützerin. “Sie sagte, dass sie den Kater 2014 privat übernommen hatte und jetzt nicht nachweisen könne, dass er ihr gehöre. Deshalb sollte ich ein Dokument ausstellen, das bestätigt, dass ich ihr den Kater 2014 vermittelt habe”, so die Angeklagte. Die derzeit katzenlose Katzenbesitzerin ist wegen falscher Beweisaussage und Gebrauch eines falschen Beweismittels angeklagt. Die Tierschützerin wegen Herstellung eines falschen Beweismittels. Die Daten für das getürkte Dokument gab die Angestellte der Tierschützerin durch.

Verurteilt

Beide Frauen werden verurteilt. Die einstige Tierhalterin sieht sich unschuldig, denn sie habe nur tatsächliche Besitzverhältnisse beweisen wollen, der Rest sei ein Missverständnis. Die Tiervermittlerin sagt, sie habe helfen wollen, ein Tier zu retten. Für das Gericht trotzdem strafbar. Die Strafe für die Angestellte: 1200 Euro. Die Vermittlerin wird zu 300 Euro und 300 Euro auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.