Gericht: Mit Skateboard mutwillig Alarm ausgelöst

Manisch-depressiver Dornbirner sorgte für ziemliche Aufregung und wurde verurteilt.
feldkirch Bislang hat der Mann nur eine Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung und die ist über fünf Jahre her. Doch nun ist einiges zusammengekommen, weshalb er wegen einer ganzen Reihe von Delikten zu insgesamt 1200 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. 400 Euro muss er bezahlen, 800 Euro gibt es auf Bewährung. Ereignet haben sich die Vorfälle allesamt dieses Jahr. Der Mann leidet an einer bipolaren Störung. Diese psychische Erkrankung äußert sich in starken Stimmungsschwankungen. Die Betroffenen pendeln zwischen gegensätzlichen Extremen. Einmal sind sie überschwänglich, kaum zu bremsen, dann reizbar, sprunghaft oder depressiv und antriebslos.
In Stiegenhaus geschlafen
Einmal wurden die Polizeibeamten gerufen, weil der Mann in Dornbirn in einem Stiegenhaus am Boden lag und tief schlief. Er schnarchte vor sich hin, die Beamten sahen nach dem Rechten. Da rastete er aus. Eine Reihe von Delikten kam zusammen. Der 39-Jährige drohte mit Umbringen, hielt Daumen und Zeigefinger wie eine Pistole in die Luft und feuerte mit Lautuntermalung fiktiv seine Fingerpistole ab.
Ein anderes Mal sagte er, er werde sein Gegenüber abstechen. Auch mit Schlägen droht er und formte seine Hand zu einer Faust. Dann war noch die Rede von der spanischen Mafia und „Du wirst schon sehen, was du davon hast“. Zudem kündigte er an, den ganzen Polizeiposten in die Luft zu sprengen. Die Beamten brachten den Mann ins Landeskrankenhaus Rankweil.
Nur einen Tag geblieben
Der Angeklagte kann sich angeblich an nichts erinnern. „Haben Sie damals auch etwas getrunken?“, will Richter Richard Gschwenter wissen. „Kaum“, lautet die Antwort. Einen Monat sei er stationär in Rankweil behandelt worden. Die Staatsanwältin ortet gewisse Widersprüche. „Das Krankenhaus Rankweil schreibt hier allerdings etwas von Alkoholintoxikation und dass Sie die Einrichtung am nächsten Tag schon wieder verlassen haben.“
Skateboardalarm
Zu den Beamtenbeleidigungen und Drohungen kommt noch ein Vergehen nach dem Notzeichengesetz. Der psychisch Kranke schlug gegen die Notalarmeinrichtung einer Bank. Die Feuerwehr rückte aus, es stellte sich allerdings heraus, dass es nicht brannte, sondern der Dornbirner mit seinem Skateboard gegen den Notknopf geschlagen hatte. Die Bank macht 1250 Euro Schaden für die Verglasung und den Feuerwehreinsatz geltend. Zugesprochen werden 300 Euro.
„Sie sind nicht der ganz große, schwere Serientäter, den man in Haft nehmen muss, doch ab jetzt müssen Sie aufpassen“, schließt der Richter die Verhandlung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Frage hat der Verurteilte noch: „Bekomme ich mein Skateboard wieder?“ „Ja, ich kümmere mich darum, versprochen“, sichert ihm der Richter zu.