Bitterer Krieg nach dreißig Jahren Ehe

Vorarlberg / 08.08.2022 • 19:00 Uhr
Der Angeklagte kam mit einer teilbedingten Geldstrafe glimpflich davon. <span class="copyright"> Eckert</span>
Der Angeklagte kam mit einer teilbedingten Geldstrafe glimpflich davon. Eckert

Womit ein 51-jähriger Ehemann seiner Frau wegen angeblicher Seitensprünge drohte.

feldkirch Die Liste der Vorwürfe ist lang, der Angeklagte bei Verhandlung am Landesgericht Feldkirch nur zum Teil geständig. Der beschuldigte Lkw-Fahrer und seine Frau sind seit rund 30 Jahren ein Ehepaar. Doch immer wieder prägen offenbar Seitensprünge und Eifersucht die Ehe. „Vor acht Jahren ist sie mir schon mal fremdgegangen. Und zwar mit einem spanischen Polizisten. Ich arbeite für die Familie und jetzt ist sie mir schon zum vierten Mal untreu geworden. Ich war zornig und habe auch viel getrunken“, so der Osteuropäer.

Hässliche Drohungen

Es ist noch keine drei Monate her, als die Frau ihren Mann anzeigte und der Polizei dabei düstere Szenarien schilderte, etwa Drohungen wie: „Ich schütte dir Säure ins Gesicht und verbrenne dich, wenn du mich verlässt.“

Grund dafür war, dass sie offenbar mit einem anderen Mann eine Affäre angefangen hatte. Das behauptet zumindest der Ehemann. Der hat nämlich ihr Handy ausspioniert und angeblich entsprechende Liebesnachrichten eines ebenfalls verheirateten Familienvaters gefunden. Jedenfalls steht fest, dass der Mann der Frau einen Link schickte, der zu einem Foto führt. Dieses Bild zeigt eine durch ein Säureattentat verunstaltete Frau. Dazu sagt der Mann: „Ich hatte viel getrunken, kann sein, dass ich das Bild geschickt habe, aber gedroht, ihr dasselbe anzutun, habe ich nie“, bestreitet der Angeklagte den Vorwurf. Ein anderes Mal soll er gedroht haben, die Frau lebendig zu begraben, so die Ehefrau damals vor der Polizei.

Frau schwenkt um

Selbst Opferanwältin Eva Müller, die sich regelmäßig für die Rechte der Opfer einsetzt, muss zur Kenntnis nehmen, dass die Zeugin offenbar kurzfristig umschwenkt und vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Somit dürfen Aussagen, die sie vor der Polizei gemacht hat, nicht verwertet werden. Was jedoch bleibt und auch verurteilt wird, ist ein Ausraster des Eifersüchtigen vor einem Fitnessstudio. Dort verletzte er den angeblich neuen Liebhaber seiner Frau und auch sie bekam etwas ab.

Mit Sturzhelm geschlagen

Der Angeklagte sah damals den Nebenbuhler aus dem Gebäude kommen und sprach ihn wegen der Affäre an. Als der andere lachte, schlug der Wutentbrannte mit seinem Motorradhelm auf den Konkurrenten ein. Der Mann wurde an der Schulter und am Hinterkopf verletzt. Die Frau ging dazwischen, da bekam auch sie einen Schlag auf den Hinterkopf und am Arm ab. Der 51-jährige Mann wird wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil: 800 Euro Geldstrafe zur Hälfte bedingt. Weil er bereits für 29 Tage in U-Haft saß, wird diese Zeit auf die Strafe angerechnet. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Gefängnis kann er verlassen.