Behörde nimmt Instagram-Jäger ins Visier

Vorarlberg / 19.08.2022 • 18:54 Uhr
„Drei Verrückte auf einer Bergmission“, lautet der Untertitel des Fotos, das den Jagdfilmer und die Gebrüder F. zeigt. <span class="copyright">SCreenshot</span>
„Drei Verrückte auf einer Bergmission“, lautet der Untertitel des Fotos, das den Jagdfilmer und die Gebrüder F. zeigt. SCreenshot

Lokalaugenschein auf der Kanisfluh hat stattgefunden. Welche Strafe die deutschen Brüder erwarten könnte.

Bregenz, Schnepfau Die Akte „Instagram-Jäger von der Kanisfluh“ ist eröffnet.

Umweltlandesrat Daniel Zadra (Grüne) hatte bereits am Freitag letzter Woche angekündigt, dass man sich ganz genau anschauen werde, ob ein Strafverfahren gegen die beiden deutschen Jagdpächter und das Luftfahrtunternehmen einzuleiten ist. Mittlerweile ein Lokalaugenschein mit dem Naturschutzbeauftragten der BH und dem Natura-2000-Gebietsbetreuer stattgefunden, wie Abteilungsleiter Rainer Honsig-Erlenburg von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz den VN bestätigt.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Youtube angezeigt.

Der Jagdausflug der Gebrüder F. (sie stammen Nähe von Stuttgart und sind seit 1. April die Pächter der Eigenjagd Wirmboden in Schnepfau) gipfelte wie berichtet darin, dass sich die beiden mitsamt der geschossenen Steingeiß von einem Hubschrauber von der Kanisfluh abholen ließen. Mit von der Partie waren zwei ortskundige Bergsteiger und ein professioneller Jagdfilmer, der für die Aufnahmen nachweislich auch Drohnen eingesetzt hat. Der Haken an der Sache: Die Kanisfluh ist seit knapp zwei Jahren Landschaftsschutzgebiet. Laut Verordnung darf dort weder mit Drohnen noch mit Hubschraubern geflogen werden. Ausnahmen gelten nur bei zeitgemäßer und ordnungsgemäßer land- und forstwirtschaftlicher sowie jagd- und fischereilicher Nutzung.

Müll und Nachtlager

Die Flüge sind aber längst nicht das Einzige, was den korpulenten Jagdpächtern aus Deutschland angelastet werden könnte. Zum einen biwakierten die Baden-Württemberger und ihre Begleiter am Berg. Zum anderen zeigen Fotos eines VN-Lesers, dass die Jäger mehrere neue Bohrhaken gesetzt und im Bereich der Gelben Platte diverse Gegenstände, darunter 300 Meter Fixseil, Klettergurt, Fahrradhelm, Jacke, Mütze, Lecksteine für das Wild und ein Müllsack mit Getränken zurückgelassen haben. Auf einem Video, das der Jagdfilmer auf Instagram gepostet hat, wird sodann offenbart, dass die Geiß „unglücklich in sehr unwegsamem Gelände verendet“ ist und „etwa 50 Meter tief im Abgrund“ liegt. Vorarlberger Jäger bezeichnen die Aktion als „Wahnsinn“ und sprechen von „Schussgeilheit“ und „Sensationshascherei“.

https://www.hunt-on-demand.com/jagdvideos/ein-morgenlied-der-berge-steinwild-gipfelkreuz-und-goettersonne/625

„Tatort“ besichtigt

Die deutschen Jäger sind jetzt selbst ins Visier der Behörden geraten. Um sich ein Bild vom „Tatort“ und dem gesamten Umfeld zu verschaffen, seien der Natutschutzbeauftragte und der Gebietsbetreuer rund vier Stunden auf die Kanisfluh gestiegen, berichtet Rainer Honsig-Erlenburg. „Das war auch für alpingebübte Mitarbeiter durchaus herausfordernd.“ Derzeit sei man dabei den Sachverhalt zu vervollständigen. Was wurde alles gemacht? Was durfte man und was nicht? „Wenn wir die Erhebung soweit abgeschlossen haben, wird geprüft, ob entsprechende Strafverfahren eingeleitet werden und gegen wen“, erläutert der BH-Abteilungsleiter. Der Fall habe sowohl eine jagdliche Komponente (war beim Steinwild überhaupt noch ein Kontingent frei?) als auch eine starke Naturschutzkomponente.

Im Rahmen des Strafverfahrens haben die betroffenen Personen die Möglichkeit sich rechtfertigen. Am Ende des Tages wird möglicherweise ein Strafbescheid ausgestellt. Wie hoch die Strafe ausfällt, hänge davon wie viele Übertretungen festgestellt wurden. „Aber es kann durchaus in den viertselligen Bereich gehen“, sagt Rainer Honsig-Erlenburg.