Justizwache wegen Personalmangel unter Druck

Richter müssen sich bei Prozessen bei der Vorführung von Häftlingen einschränken.
Feldkirch Zum einen ist es praktisch, wenn Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen, dann kommen sie wenigstens zuverlässig und pünktlich zu ihrer Verhandlung.
Zum anderen bedeutet der kurze Weg vom Nebengebäude in den Verhandlungssaal Aufwand für die Justizanstalt. Je nach Gefährlichkeit begleiten in der Regel zwei Beamte die Angeklagten. Dauert der Prozess mehrere Stunden, muss die Wache so lange im Saal bleiben und fehlt dadurch bei anderen Aufgaben. Auch Zeugen, die in Untersuchungs- oder Strafhaft sitzen, brauchen eine Begleitung durch Justizwärter. Bei Drogenprozessen werden von den Beschuldigten in aller Regel die Mengen beschönigt. Dann kommt es mitunter vor, dass zwei oder drei der ehemaligen Abnehmer als Zeugen aus der Anstalt vorgeführt werden müssen.
Überstunden angesammelt
Seitens der Justizanstalt hat man reagiert, deren Leiterin Cornelia Leitner hat die Richter in einem Schreiben in diesem Punkt um Zusammenarbeit gebeten. An Dienstagen sollen möglichst wenige Vorführungen stattfinden, denn die Justizwachen habe bereits eine Menge an Überstunden angesammelt. Diese müssen irgendwann auch einmal abgebaut werden.
Problematisch wird es für Strafrichter, deren Verhandlungstag nun mal der Dienstag ist. Wer wann verhandelt, ist nicht beliebig wählbar, sondern hängt wiederum mit dem verfügbaren Platzangebot im Gericht zusammen. Es gibt eine beschränkte Anzahl von unterschiedlich großen Verhandlungssälen mit unterschiedlicher Ausstattung, wie zum Beispiel für Videokonferenzen. Auch das gibt gewisse Grenzen vor.
Die Richter waren einigermaßen verwundert, als sie das Schreiben von Cornelia Leitner erhielten. Die Leiterin der Justizanstalt Feldkirch bat darin um Hilfe: Wegen Personalmangels in der Justizwache sei es nicht mehr möglich, an jedem Tag Häftlinge als Angeklagte oder Zeugen zu einem Prozess vor Gericht zu begleiten.
Wenn möglich, solle die Richterschaft solche Haftsachen zumindest an einem Tag pro Woche nicht zur Verhandlung ausschreiben, sagt Leitner: „Das betrifft nicht alle Haftsachen, sondern nur planbare Verhandlungen und das betrifft auch nur einen Tag pro Woche, zeitlich befristet für drei Monate.“
Hinter den Kulissen
Auch außerhalb der öffentlichen Prozesse sind Justizwachebeamte immer wieder mit Aufsichtspflichten blockiert. Beispielsweise bei Anhörungen über die bedingte Entlassung. Wird jemand frühzeitig aus dem Gefängnis entlassen, gibt es zuvor ein Zusammentreffen. dies wiederum unter Bewachung. Ebenso sind Justizwachebeamte nötig, wenn in einem eigenen Trakt, dem sogenannten „Halbgesperre“ Haftverhandlungen stattfinden. Dabei geht es um die Fortsetzung oder Aufhebung der Untersuchungshaft. Solche Verhandlungen sind 14 Tage nach der Inhaftierung nötig, dann im monatlichen, beziehungsweise alle zwei Monate. Somit sind die Wachebeamten während ihres Dienstes vielfach mit Vorführen und Warten betraut. Ein Zeitaufwand, der sich bei langwierigen Verhandlungen summiert.