Haftstrafen für junge Zwillinge

Vorarlberg / 24.08.2022 • 22:18 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Einer der beiden Angeklagten beim Prozess am Landesgericht Feldkirch. ECKERT
Einer der beiden Angeklagten beim Prozess am Landesgericht Feldkirch. ECKERT

Zwei Jugendliche müssen wegen Erpressung, Einbruch und Körperverletzung hinter Gitter.

Feldkirch Bereits vor Erreichen der Strafmündigkeit von 14 Jahren beschäftigten die Zwillingsbrüder das Gericht. Jetzt, wo man die beiden Jugendlichen zur Verantwortung ziehen kann, sind sie bereits „Stammkundschaft“. Beide sitzen in U-Haft und haben gleich hintereinander ihren Prozess.

Der eine wegen Erpressung und Körperverletzung. Er wird zu insgesamt 19 Monaten Gefängnis verurteilt. Die für einen so jungen Menschen hohe Strafe hat er dem Umstand zu verdanken, dass er noch zwei alte Bewährungsstrafen von 14 Monaten Haft offen hatte. Zusammen mit der neuen Strafe gibt das eben die 19 Monate Haft.

Geld benötigt

Der Feldkircher war erst drei Monate wieder auf freien Fuß, da erpresste er zwei andere Teenager. Der junge Mann benötigte Geld für seinen Suchtmittelkonsum. Da erschien ihm Erpressung das geeignete Mittel. Er nötigte den beiden Opfern Kopfhörer und ein Messer ab und forderte für die Rückgabe Geld. Dabei wurde er, was die erpressten Geldbeträge betrifft, immer unverschämter. Zudem drohte er noch mit Ohrfeigen und teilte eine solche auch aus. Eine Rötung war die Folge.

Somit hat das Gericht nun über mehrfache Erpressung sowie über eine Körperverletzung zu entscheiden. Sichtlich ungern verurteilt Richter Richard Gschwenter den Teenager erneut: „Es tut mir leid, aber ich kann nichts dafür, es geht nicht anders.“

Früher Marihuanakonsum

Gleich anschließend muss sein Zwillingsbruder wegen Einbruchsdiebstahl auf der Anklagebank Platz nehmen. Der dreifach Vorbestrafte, der ebenfalls einige Bewährungsstrafen offen hat, war in eine Wohnung eingebrochen und stahl zwei Uhren und ein Parfum. Auch er gibt an, dringend Geld für Marihuana gebraucht zu haben.

Den ersten Joint rauchte er mit zwölf Jahren, zuletzt konsumierte er angeblich 10 Gramm pro Tag. Bei ihm wird die Strafe insgesamt mit 22 Monaten Haft ausgemessen. Die Eltern scheinen sich nicht mehr groß für die Buben zu interessieren. Laut anderen Verwandten, die beim Prozess zuhören, ist der Kontakt abgebrochen. „Als sie das letzte Mal aus der Haft entlassen wurden, kamen sie gar nicht mehr nach Hause“, erklärt ein Onkel der Buben. Wie es mit den beiden weitergeht, ist höchst fraglich. Wenn sie sich nicht endlich bessern, ist ihnen eine Zukunft hinter Gittern vorherbestimmt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. EC