Nachmieter für Hofburg gesucht

Vorarlberg / 04.10.2022 • 22:29 Uhr / 4 Minuten Lesezeit

Österreich wählt am Sonntag ein neues (womöglich altes) Staatsoberhaupt.

Wien „Der Bundespräsident wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der zum Nationalrat wahlberechtigten Männer und Frauen gewählt.“ So lautet der erste Satz von Artikel 60 der Österreichischen Bundesverfassung. Und der Grund, warum wir gerade jetzt darüber sprechen, findet sich ebenfalls dort: „Das Amt des Bundespräsidenten dauert sechs Jahre.“ Nachdem der Amtsinhaber, Alexander Van der Bellen, im Jänner 2017 angelobt wurde, muss jetzt, knappe sechs Jahre später, neu gewählt werden. Die VN beantworten alle Fragen zum Urnengang am Sonntag.

 

Was wird gewählt? Der Bundespräsident, Österreichs Staatsoberhaupt. Neben der Vertretung der Republik nach außen obliegt ihm eine wichtige Rolle in der Bundesgesetzgebung: Er muss alle Gesetze vor Kundmachung auf deren verfassungsmäßiges Zustandekommen überprüfen. Außerdem kann er auf Vorschlag der Bundesregierung den Nationalrat auflösen, praktischerweise ernennt er den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die Minister. Neben dem Oberbefehl über das Bundesheer und einigen Notkompetenzen hat er auch einige anachronistisch anmutende Kompetenzen inne, zum Beispiel erklärt er uneheliche Kinder zu ehelichen.

 

Wer tritt an? Neben dem Amtsinhaber sechs weitere Männer. Doch nur einer wurde von einer Parlaments­partei aufgestellt, Walter Rosenkranz von der FPÖ. Die restlichen Fraktionen versammeln sich hinter Van der Bellen. Außerdem stehen Michael Brunner (Parteiobmann der impfkritischen MFG), der ehemalige BZÖ-Chef Gerald Grosz, Schuhunternehmer Heinrich Staudinger, Ex-„Krone“-Kolumnist und Rechtsanwalt Tassilo Wallentin sowie der Wiener Bezirksrat Dominik Wlazny auf dem Stimmzettel. Letzterer wurde als Bierpartei-Obmann Marco Pogo bekannt.

Wer darf wählen? Alle österreichischen Staatsbürger, die ihren 16. Geburtstag am 9. Oktober oder bereits hinter sich haben und denen das Wahlrecht nicht wegen einer strafrechtlichen Verurteilung entzogen wurde. In Vorarlberg sind das 275.202 Menschen – bei knapp 400.000 Einwohnern. Ein Viertel der Einwohner über 16 Jahren darf nicht wählen, weil es keine österreichische Staatsbürgerschaft hat: Politologe Gerd Valchars bezeichnete das im VN-Gespräch zuletzt als „Demokratiedefizit“. Die Demokratie sei dadurch nicht mehr in vollem Umfang vorhanden.

 

Wie wird gewählt? Primär im Wahllokal, wie bei allen anderen Urnengängen. Das Innenministerium veröffentlicht noch keine Zahl der ausgestellten (Brief-)Wahlkarten, bei der Nationalratswahl 2019 nutzten knapp 20 Prozent der Wählerinnen und Wähler diese Möglichkeit. In Vorarlberg schließt das letzte Wahllokal um 13 Uhr, die genauen Öffnungszeiten und den Standort Ihres Wahllokals finden Sie auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung. Auf dem Stimmzettel muss einer der sieben Kandidaten angekreuzt werden, den Wahlumschlag darf man selbst einwerfen. Eine Wahlkarte kann online noch heute, Mittwoch, beantragt werden, persönlich direkt auf der Gemeinde bis Freitag. Bis Sonntag, 17 Uhr, muss sie bei der Wahlbehörde sein.

 

Wer gewinnt? Derjenige Kandidat, der mehr als 50% der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Überspringt diese Hürde am 9. Oktober noch niemand, findet vier Wochen später – am 6. November – eine Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten statt. Doch Expertinnen und Experten aus der Wahlforschung und Politikwissenschaft sind sich relativ sicher, dass Van der Bellen bereits im ersten Wahlgang erfolgreich sein wird – in Umfragen lag er zuletzt zwischen 51 und 58 Prozent.

 

Und dann? Wird der Bundespräsident am 26. Jänner vor der Bundesversammlung angelobt. Das ist das gemeinsame Gremium der beiden Parlamentskammern, von Nationalrat und Bundesrat. Die Sitzung soll bereits im alten, jetzt sanierten, Parlamentsgebäude über die Bühne gehen – im historischen Sitzungssaal, der an ein antikes griechisches Theater erinnert. MAX