“Ich mach’ dich platt”

Vorarlberg / 11.10.2022 • 22:16 Uhr
Der neunfach Vorbestrafte wurde zu 18 Monaten verurteilt. EC
Der neunfach Vorbestrafte wurde zu 18 Monaten verurteilt. EC

Lkw-Fahrer muss wegen mehrfacher Todesdrohungen in Haft.

Feldkirch Während sich andere beim Schlusswort nochmals für ihre Taten entschuldigen, hat der 34-jährige Lkw-Fahrer ganz andere Worte parat: „Vorher vertrau‘ ich meinen abgefahrenen Motorradreifen bei Nässe, bevor ich nochmal einer Frau vertraue, wenn sie behauptet, er ist nur ein Kollege“, verdeutlicht er. Seine Freundin habe ihm am Vortag noch beteuert, dass sie ihn über alles liebe, am nächsten Tag sei alles aus gewesen. „Die ganzen Lügen, alles hintenherum“, macht er seinem Ärger Luft. Dass er ihr per Handy mit dem Umbringen drohte, räumt er ein. „Aus dem Zorn heraus“, versucht er zu erklären. Außerdem, führt er weiter aus, habe er am nächsten Nachmittag immer noch 2,5 Promille gehabt.

Knalleblau

Der neunfach Vorbestrafte drohte seiner Ex mit dem Umbringen. Dasselbe tat er beim neuen Freund der Frau. Auch ihm drohte er mit „platt machen“, „vernichten“ und dass er ihn mit seiner Neunmillimeter abknallen werde. Zwar besitzt der Angeklagte „nur“ einen Teleskopschlagstock und eine Schreckschusspistole, doch seine Vergangenheit verrät, dass mit ihm nicht gut Kirschenessen ist. „Man hat mir die Sprachnachrichten vorgespielt, da hab ich ja so gelallt, dass man mich kaum versteht, so knalleblau bin ich da. Man hört das ganz deutlich an meinem Zungenschlag“, meint der 34-Jährige. Im Beruf kann er sich bezüglich Alkohol offenbar zusammenreißen. Er ist Berufskraftfahrer und verdient in der Schweiz bis zu 5000 Euro monatlich netto. Dennoch hat er einiges an Schulden: 20.000 Euro. „Aus Zivilverfahren, vielfach wegen meiner Körperverletzungen“, gibt er preis.

Lange unauffällig

Auch wenn der Mann ein ruppiger Zeitgenosse zu sein scheint, hat er sich in den letzten Jahren strafrechtlich offenbar wohl verhalten. Lediglich ein paar Unterhaltsrückstände belasten die jüngere Vergangenheit. Er beteuert, dass er seiner Ex-Freundin und ihrem neuen Freund nie etwas angetan hätte. „Wenn ich das gewollt hätte, hätt‘ ich das schon lange gemacht“, versichert er. Das Auto des „Neuen“ hat er allerdings schon ins Visier genommen. Dort beschädigte er im Rausch nämlich Seitenspiegel und die Scheibe. „Das war eher ein Dagegenfallen“, ergänzt er. Als Strafe gibt es 18 Monate, sechs davon unbedingt. Der Angeklagte wirkt ein wenig schockiert. Er hat Angst um seine Arbeitsstelle, die mit einer unbedingten Haft der Vergangenheit angehören könnte, versucht, eine Fußfessel zu beantragen und überlegt, ob er die Entscheidung akzeptiert. EC