Luftballon
In ihrem Regierungsprogramm haben ÖVP und Grüne 2020 in Aussicht genommen, den Menschenrechtsschutz auf Europaratsebene zu stärken und einen Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention (bisher gehören ihr nur die einzelnen Mitgliedsstaaten an) zu betreiben. Weiters bekennen sich die Regierungsparteien in der Asylpolitik zum völkerrechtlich verankerten Recht auf internationalen Schutz, zur Genfer Flüchtlingskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Menschenrechtskonvention
Umso rätselhafter war der jüngste Vorstoß des ÖVP-Klubobmannes Wöginger, nicht nur das Asylrecht, sondern gleich auch die ganze EMRK zu überarbeiten. Die dafür eigentlich zuständige ÖVP-Verfassungsministerin Edtstadler hielt das sofort für nicht, verhandelbar, der grüne Regierungspartner ohnedies nicht und der Bundespräsident warnte davor, an den Grundfesten der Demokratie zu rütteln. Der überzeugte oder wenigstens pflichtschuldige Beifall der schwarzen Landeshauptleute für Wöginger war aber bald überholt. Am letzten Donnerstag forderte nämlich der Nationalrat die Bundesregierung auf, sich zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekennen und für deren unveränderte Geltung einzutreten. Dass dieser Beschluss auch mit den Stimmen der ÖVP gefasst wurde, war Zeichen einer raschen Kehrtwendung. Der Vorstoß war also reiner Theaterdonner, zumal ja bekannt sein musste, dass Änderungen an den völkerrechtlichen Vereinbarungen über die Menschenrechte zwar theoretisch möglich, in diesem Fall praktisch aber illusorisch sind.
Asylpolitik der EU
Daher wird es auch in Zukunft nicht erspart bleiben, die Asylpolitik der EU und auch die eigene nachzubessern, vor allem wenn die Fallzahlen stark ansteigen. Da ist durchaus noch Spielraum, beispielsweise: Bereinigung der schwer vollziehbaren Bundesgesetze; Verstärkung des Grenzschutzes im Zusammenwirken mit den Nachbarn (wo blieb eigentlich das angebliche Schließen der Balkanroute?); Bereitstellung ausreichender Ressourcen zur Beschleunigung der Asylverfahren, vor allem auch durch Schnellverfahren gleich an der Grenze; Abbau des großen Rückstandes an Abschiebungen bei abgelehntem Asylantrag oder gravierender Straffälligkeit, ohne dabei aber die Abschiebung gut integrierter Kinder weiter zu betreiben; Klärung der Frage, wie abzuschiebende, aber vorerst nicht abschiebbare Personen untergebracht und versorgt werden; usw.
Große Anstrengungen
Das alles ist mühsam und mit großen Anstrengungen verbunden. Der Versuchung, davon mit einem Luftballon namens Menschenrechtskonvention abzulenken, konnten offenbar nicht alle widerstehen. Mit dem Nationalratsbeschluss wurde er allerdings rasch zum Platzen gebracht.
„Der überzeugte oder wenigstens pflichtschuldige Beifall der schwarzen Landeshauptleute für Wöginger war aber bald überholt.“
Jürgen Weiss
juergen.weiss@vn.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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