Finanz ortet bewusste Hinterziehung

Vorarlberg / 24.11.2022 • 18:47 Uhr
Eine große Anzahl von Inseraten im Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“ rief die Steuerprüfer auf den Plan. APA
Eine große Anzahl von Inseraten im Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“ rief die Steuerprüfer auf den Plan. APA

Steuerprüfer vermuten vorsätzliche Steuerhinterziehung im Wirtschaftsbund, zeigen Akten aus dem U-Ausschuss.

Feldkirch, Wien Die Steuerprüfer des Finanzamts werfen dem Ex-Obmann des Vorarlberger Wirtschaftsbundes, Hans-Peter Metzler und dem Ex-Geschäftsführer Walter Natter vorsätzliche Abgabenhinterziehung vor. Das zeigen Akten, die dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss aus dem Finanzministerium übermittelt wurden und den Vorarlberger Nachrichten vorliegen.

Konkret heißt es im Protokoll über eine Zwischenbesprechung im Juli: „[Es] muss unterstellt werden, dass [Hans-Peter Metzler] wider besseren Wissens für das Jahr 2016 keine Umsatz- und Körperschaftserklärungen beim Finanzamt eingereicht hat.“ Die Steuerprüfer begründen das damit, dass eine maßgebliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bereits im Juli 2015 publiziert und in Fachliteratur erörtert wurde: „Hans-Peter Metzler sowie die steuerlichen Verantwortlichen des Wirtschaftsbundes wussten daher, dass die Herausgabe der Zeitschrift „Vorarlberger Wirtschaft“ einen Betrieb gewerblicher Art darstellt und demzufolge Umsatz- und Körperschaftsteuerpflicht gegeben war.“

„Mit Wissen und Wollen”

In der Selbstanzeige an die Behörden gab der Wirtschaftsbund an, eine neue Rechtslage „übersehen“ gehabt zu haben, dem widersprechen die Prüfer: „Eine andere Rechtsansicht war ab einschließlich 2016 nicht mehr vertretbar.“ Deshalb müsse unterstellt werden, dass „mit Wissen und Wollen“ Abgaben hinterzogen worden seien: „Also vorsätzlich.“

Die Finanzprüfer gehen ab dem Jahr 2016 von einer Umsatzsteuer- und Körperschaftspflicht aus, weil das Inseratenvolumen im Vereinsmagazin, der „Vorarlberger Wirtschaft“, zwischenzeitlich auf mehr als 70 Prozent des Seitenumfangs angestiegen war. Metzler soll die maßgebliche höchstgerichtliche Entscheidung bekannt gewesen sein, weil diese eine Innung der Vorarlberger Wirtschaftskammer behandelte.

Die Causa rund um das Magazin “Vorarlberger Wirtschaft” zog große Kreise, es besteht der Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung, nachdem 2014 und 2019 über 900.000 Euro vom Wirtschaftsbund an die Landespartei der ÖVP geflossen waren. Die Verkaufserlöse der Inserate, auch aus öffentlicher Hand, gingen an den Wirtschaftsbund, der Druckauftrag an Russmedia.

Der Finanzstrafrechtsexperte Alexander Scheil (Universität Innsbruck) hielt bereits vergangene Woche gegenüber den VN fest, dass den Steuerpflichtigen in einem Finanzstrafverfahren keine Schuld treffe, wenn er vom Steuerberater über die Rechtslage falsch informiert worden war. Bei einer vorsätzlichen Tat könne bis zum Zweifachen und mindestens zehn Prozent des nachzuzahlenden Betrags als Strafe festgelegt werden.

Vorausbezahlte Umsatzsteuer

In der Niederschrift der Steuerprüfer ist außerdem eine Aufstellung der nachzuzahlenden Steuern zu finden: Demnach wird dem Vorarlberger Wirtschaftsbund zwischen 2016 und 2021 eine Zahllast von 483.822,12 Euro Umsatzsteuer zugeschrieben. In der Presseaussendung zu den Steuerbescheiden vom Wirtschaftsbund war jedoch nur von 381.442,14 Euro die Rede – die Differenz von etwas mehr als 100.000 Euro erklärt sich mit einer bereits erfolgten Umsatzsteuervoranmeldung.

Diese wurde laut den Akten aber erst im Rahmen der Selbstanzeige im Jänner 2022 der Finanz übergeben und nicht, wie üblich, monatlich oder vierteljährlich während des Geschäftsjahres. Die Umsatzsteuer hat der Wirtschaftsbund mittlerweile zur Gänze zurückbezahlt, erklärt Karlheinz Rüdisser, interimistischer Obmann des Wirtschaftsbundes. Die Überweisung der ausstehenden Körperschaftssteuer erfolge in den kommenden Tagen. Die Vorauszahlungen für das 21er-Jahr seien unabhängig von der Selbstanzeige erfolgt, beteuert er: „Wir haben 2021 bereits vor dem Hintergrund, dass die Umsatzsteuerpflicht wohl anzunehmen ist, früher bezahlt.“

In besagter Aussendung hält Rüdisser außerdem fest, dass das Thema einer möglichen Zuwendungsabgabe noch offen und nicht erledigt sei: „Für diese Abgabe ist noch kein Steuerbescheid eingegangen.“ Rüdisser rechne aber mit einer Zuwendungsabgabe für die Jahre 2017 bis 2021 in Höhe von rund 105.000 Euro, weil die Abgabenbehörde den Wirtschaftsbund als parteinahen Verein beurteile. Diese Aussendung wurde am 17. November 2022 versandt. In den Unterlagen des Untersuchungsausschusses sind jedoch Bescheide über eben diese Zuwendungsabgabe für die Jahre 2017 bis 2021 zu finden, datiert mit 10. November – eine Woche bevor die Aussendung an die Medien gesandt wurde. Die zu zahlende Zuwendungsabgabe beläuft sich demnach auf 106.457,25 Euro, für Zuwendungen von gesamt 709.715 Euro.

Rüdisser liegt der Bescheid dazu aber immer noch nicht vor. Er ist auch nicht der Meinung, dass die Zuwendungsabgabe fällig werden sollte. Der Wirtschaftsbund habe der ÖVP als Teilorganisation Geld überwiesen, was als interne Zahlung zu werten ist. Die Steuerprüfer beurteilen die Überweisung hingegen als Zuwendung im Zuge der Tätigkeit eines parteinahen Vereins. So würde eine Abgabe fällig. 

Entscheidungen stehen aus

Die Bescheide sind nicht rechtskräftig, erst wenn jene zur Zuwendungsabgabe beim Wirtschaftsbund eintreffen, will Rüdisser über eine mögliche Berufung entscheiden. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung. Metzler und Natter waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

„Die Betroffenen sollen mindestens den gleichen Wissensstand wie die Öffentlichkeit haben.“

Die Steuerbescheide des WB

Körperschaftssteuer

(2016-2021): 387.768 Euro

Umsatzsteuer

(2016-2021): 484.102,11 Euro

Zuwendungsabgabe

(2017-2021): 106.457,25 Euro