Gericht: Was ein Bierchen im Garten einen Covid-Infizierten kostete

Trotz Corona: Abteilungsleiter saß mit Kollegen zusammen.
Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch Angeklagte ist eine fleißige Arbeitskraft und seit zehn Jahren mit denselben „Jungs“, wie er seine Kollegen nennt, im Einsatz. Als Leiter macht er einen guten Job, doch dann erwischte ihn im Sommer dieses Jahres das Coronavirus. Er war infiziert, musste zu Hause bleiben und abwarten, bis seine Erkrankung vorüber war.
Doch gute Leute fehlen, vor allem am Bau. So kamen zwei seiner Kollegen zu ihm nach Hause. Sie saßen zu dritt draußen im Freien am Gartentisch und tranken gemeinsam ein Bier. „Ich hatte Unterlagen von der Baustelle, die ich ihnen unbedingt mitgeben musste, damit sie sich auskennen“, sagt der 42-Jährige bei der Verhandlung.
Polizei auf Besuch
Doch wie es der Teufel will, genau zu diesem Zeitpunkt kam zufällig die Polizei vorbei. Die drei saßen ohne Maske zusammen. Der Beschuldigte behauptet, sie hätten den Zweimeterabstand eingehalten. Es seien weniger als zwei Meter gewesen, so die Bludenzer Polizeibeamten als Zeugen. „Dann waren es halt 1,8 Meter“, korrigiert sich der Angeklagte. Jedenfalls seien sie an der frischen Luft gesessen.
Dass er Covid hatte, wusste er, dass er niemanden treffen dürfe, auch. „Es tut mir leid. Ich war die zehn Jahre, wo ich in der Firma bin, noch nie im Krankenstand und habe mir noch nie etwas zuschulden kommen lassen. Außerdem schwöre ich, es waren nur fünf Minuten, die wir zusammengesessen sind“, so der 42-Jährige.
Keine Vorstrafe
Richter Julian Fettner räumt ein, dass die Schuld des bislang Unbescholtenen gering ist, weil man sich im Freien traf. Er schlägt eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) vor, um die Sache zu bereinigen. Damit erspart sich der Angeklagte eine Vorstrafe. Ein Zeichen, um andere von derartigem Verhalten abzuschrecken, ist in dem Fall wohl kaum notwendig.
Der Arbeiter verdient allerdings mit 2300 bis 2500 Euro relativ gut, weshalb die Buße mit 1500 Euro hoch ausfällt. Er kann die Strafe aber in Raten abstottern, 250 Euro pro Monat akzeptiert der Mann gerne. „Es tut mir leid, ich werde das Geld pünktlich überweisen“, sagt er und verabschiedet sich. Geht nicht der gesamte Betrag ein, wird das Verfahren wegen „Vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ fortgesetzt und es kommt doch zu einer Verurteilung.