Simpler Automatismus?
Das Projekt „Informationsfreiheitsgesetz und Abschaffung der Amtsverschwiegenheit“ ist eine langwierige Angelegenheit. Daran sind nach verbreiteter Meinung, die Vizekanzler Kogler zuletzt nochmals bestätigt hat, Länder und Gemeinden schuld. Mag sein, dass die Gebietskörperschaften keine große Freude mit dem Gesetz haben, aber wie wäre es, wenn die Bundesregierung konstruktive Vorschläge machen würde?
Immerhin gibt es nun die Idee von Bundesministerin Edtstadler, die Informationsfreiheit vor allem den widerspenstigen Gemeinden dadurch schmackhaft zu machen, dass sie „automatisch“ alle Informationen online zu stellen haben und dadurch von der aufwändigen Prüfung von Auskunftsbegehren im Einzelfall entlastet werden.
Das Ziel des Vorhabens ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen unkomplizierten Zugang zu staatlichen Informationen zu ermöglichen. Zwar gibt es schon ein Recht auf Auskunft, es wird aber wenig in Anspruch genommen, weil die Verfahren viel zu lange dauern. Außerdem war die Bereitschaft der Verwaltung, die gewünschten Auskünfte zu erteilen, bisher enden wollend.
Tatsächlich ist für die Behörden jedes einzelne Informationsbegehren ein mitunter erheblicher Aufwand: Denn die Bürokratie weiß, zugespitzt formuliert, selbst nicht immer, was sie alles weiß. Sie muss zuweilen lange in den Akten suchen und Erhebungen tätigen, um die Fakten zu klären. Wenn diese Arbeit erledigt ist, ist erst noch zu entscheiden, ob die Information aus Gründen der Amtsverschwiegenheit überhaupt weitergegeben werden darf.
Dieses Problem wäre scheinbar gelöst, wenn einfach alle Informationen auf die Homepage der Behörde gestellt werden müssen. Sollen doch die Bürgerinnen und Bürger selbst schauen, ob sie dort finden, was sie suchen.
So simpel automatisch wird sich die Realität jedoch nicht darstellen. Entgegen dem, was Politikerinnen und Politiker gerne verbreiten, wird die Amtsverschwiegenheit ja nur dem Namen nach abgeschafft. Selbstverständlich können Unbeteiligte auch in Zukunft keinen Zugang zu Daten erhalten, die geheim bleiben müssen. Die Finanzverwaltung und die Lebensmittelaufsicht werden beispielsweise nicht bekannt geben, welches Unternehmen sie als nächstes prüfen. Auch der Inhalt eines Gutachtens wird nicht veröffentlicht werden (müssen), solange die Behörde noch nicht entschieden hat, wie sie weiter vorgeht. Wer anderes behauptet, macht sich selbst oder den Bürgerinnen und Bürgern etwas vor.
„So simpel automatisch wird sich die Realität jedoch nicht darstellen.“
Peter Bussjäger
peter.bussjaeger@vn.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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