Entscheidung im Abtreibungsstreit

Vorarlberg / 18.01.2023 • 18:30 Uhr
<p class="caption">Die Abtreibungspraxis ist neben dem LKH Bregenz geplant. <span class="copyright">VOL.AT</span></p>

Die Abtreibungspraxis ist neben dem LKH Bregenz geplant. VOL.AT

Beschluss im Ausschuss: Praxis beim LKH Bregenz soll kommen.

Bregenz Die folgenschwere Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche nach der sechsten Woche zu kippen, hat im Vorjahr die Diskussion in Vorarlberg ins Rollen gebracht. Nun wurde im Sozialpolitischen Ausschuss des Landes eine neue Möglichkeit für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen.

Landesrätin Martina Rüscher
Landesrätin Martina Rüscher

Rückblick: Seit Ende Juni 2022 ist öffentlich bekannt, dass Benedikt-Johannes Hostenkamp (70), der einzige Gynäkologe, der Abtreibungen in Vorarlberg durchgeführt, kurz vor der Pension steht. Lange war nicht klar, wie es danach weitergehen soll. Mitte Dezember präsentierte Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher schließlich eine Nachfolgelösung. „In Zukunft wird es auf dem Areal des Personalheims neben dem Landeskrankenhaus Bregenz die Möglichkeit geben, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen“, teilte die Frauensprecherin der ÖVP Vorarlberg, Gabriele Graf am Mittwoch nach der Ausschusssitzung mit. Die Krankenhausbetriebsgesellschaft KHBG vermietet die Räumlichkeiten, Betreiber ist der Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin (aks). Ab Mitte 2023 soll dort ein Team von zwei bis drei Ärzten arbeiten. Insgesamt haben sich laut Rüscher 15 Mediziner beim Land gemeldet, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen wollen.

<p class="caption">Derzeit werden die Abtreibungen noch in der Praxis von Benedikt-Johannes Hostenkamp durchgeführt.<span class="marker"><span class="copyright">rt</span></span></p>

Derzeit werden die Abtreibungen noch in der Praxis von Benedikt-Johannes Hostenkamp durchgeführt.rt

Mit viel Druck

Neos-Gesundheits- und Gleichstellungssprecher Johannes Gasser spricht von einem „guten Tag für die Selbstbestimmung der Vorarlberger Frauen“. Damit die Versorgung im Land bleibt, sei ein großer politischer Druck seitens der Neos und vieler verschiedener Mitstreiterinnen notwendig gewesen. SPÖ-Frauensprecherin Elke Zimmermann zeigt sich ebenfalls zufrieden mit der Lösung: „Dass es in Zukunft auch weiterhin eine sichere, diskrete und kompetente Anlaufstelle im Land geben wird, an die sich Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch wenden können, ist wichtig. Frauen sollten an keinem Tag auf ihr Recht auf Selbstbestimmung verzichten müssen“, sagt sie.

„Ungeheuerliche Geringschätzung“

Ein Antrag der FPÖ, der eine bessere Unterstützung von ungewollt schwanger gewordenen Frauen forderte, wurde von der ÖVP und den Grünen abgelehnt. In Vorarlberg gebe es bereits ein gutes Beratungsangebot in diesem Bereich, erläutert ÖVP-Gesundheitssprecherin Susanne Andexlinger. Man werde aber in einen der nächsten Ausschüsse Experten einladen, um zu diskutieren, „wie wir das Beratungsangebot aktualisieren und qualitativ weiterentwickeln können“, führt sie aus.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof sder USA Ende Juni 2022 hat zu Massenprotesten geführt. <span class="copyright">AP</span>
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof sder USA Ende Juni 2022 hat zu Massenprotesten geführt. AP

FPÖ-Frauensprecherin Nicole Hosp und FPÖ-Familiensprecherin Andrea Kerbleder gefällt das gar nicht. Die beiden poltern: „Anstatt unser Anliegen zu unterstützen und damit mehr Mut zum Kind und Mut zur Familie zu machen, wurde unsere Initiative abgelehnt und stattdessen eine Ausschussvorlage verabschiedet, die lediglich eine Information des Ausschusses über das bestehende Beratungsangebot für Frauen und Familien sowie im Bereich der Sexualpädagogik vorsieht. Das ist eine ungeheuerliche Geringschätzung dieses äußerst sensiblen und wichtigen Themas.“  

In Österreich sind Schwangerschaftsabbrüche seit 1975 unter gewissen Umständen erlaubt. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern können Frauen in Vorarlberg keine Abtreibungen im Krankenhaus durchführen lassen.

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