Dieser Richter lässt trotz Widerstand gegen Staatsgewalt Gnade walten…

Vorarlberg / 02.02.2023 • 18:45 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. <span class="copyright">VN/SAH</span>
Der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. VN/SAH

Einem Dornbirner (21) wurde am Landesgericht Feldkirch vorgeworfen, eine Polizistin attackiert zu haben.

Feldkirch Einem 21-jährigen Arbeitslosen wird am Landesgericht Feldkirch vorgeworfen, am 22. August 2022 eine 26-jährige Polizistin mit der Faust auf den linken Wangenknochen geschlagen zu haben.

Nachdem die Streife zu einer Bushaltestelle in Dornbirn gerufen wurde, weil der Angeklagte mit einem Kollegen randaliert haben soll, wurden die Rucksäcke der beiden durchsucht. Als die Beamtin der Polizeiinspektion Dornbirn im Rucksack des Beschuldigten verschreibungspflichtige Medikamente mit den Arzneistoffen Xanor und Pregabalin fand, erklärte der Angeklagte, er habe die Tabletten von seinem Arzt verschrieben bekommen. “Sie seien gegen seine Angstzustände und Sozialphobie, sagte er'”, erinnert sich die Polizistin im Zeugenstand.

Sie habe die Packungen dann fotografiert und dem Angeklagten zurückgeschoben. “Er saß auf der Mauer hinter der Bushaltestelle und war eigentlich sehr ruhig die ganze Zeit über. Wenige Momente, nachdem ich die Medikamente zurückgegeben hatte, stand er auf und versuchte, mir mit der Faust ins Gesicht zu schlagen”, erklärt die Polizisten gegenüber Richter Theo Rümmele.

Ihr Kollege habe den Angeklagten aber reflexartig weggestoßen, sodass sie nicht mehr die volle Wucht des Schlages abbekam. Die Beamtin verzichtet auf Schadensersatz. “Für mich ist die Sache erledigt.”

Am Gang des Landesgericht Feldkirch berät der Angeklagte mit seinem Rechtanwalt und seiner Mutter. <span class="copyright">VN/SAH</span>
Am Gang des Landesgericht Feldkirch berät der Angeklagte mit seinem Rechtanwalt und seiner Mutter. VN/SAH

Reumütige Mail

“Ich habe etwa fünf Xanor- und zehn Pregabalin genommen. Dazu haben wir zu zweit eine Flasche Schnaps getrunken”, gibt er 21-jährige Unbescholtene zu verstehen. Mittlerweile sei er auch in einer Substitutionstherapie bei “Die Fähre” in Dornbirn. Ein weiterer Zeuge, der Freund des Angeklagten, kann aufgrund seines Ablebens durch eine Überdosis Heroin nicht geladen werden.

Seine Tat habe der Angeklagte danach sehr bereut. Am 24. August, zwei Tage nach der Tat, schrieb er deshalb eine Mail an die Polizeiinspektion Dornbirn, um sich zu entschuldigen. Der Angeklagte bekennt sich schuldig. Sein Rechtsanwalt plädiert auf eine mildernde Strafe aufgrund von verminderter Zurechnungsfähigkeit.

Gnädiges Urteil

Seine verminderte Wahrnehmungsfähigkeit durch seinen Drogenrausch zweifelt Richter Theo Rümmele nicht an. Auch weil der Angeklagte sich vor Gericht sichtlich reumütig zeigt und sich bereits einer Therapie angenommen hat, lässt er Gnade walten. Obwohl für solch ein Delikt ausschließlich Freiheitsstrafen vorgesehen sind, verurteilt Rümmele den 21-Jährigen zu einer Geldstrafe von je vier Euro zu 380 Tagessätzen, also gesamt 1520 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 190 Tagen.

Des Weiteren erlässt der Richter eine Probezeit von drei Jahren für den Angeklagten, die Gerichtskosten müssen ebenfalls getragen werden. Aufgrund der Uneinbringlichkeit der Geldsumme wird die Hälfte der Strafe bedingt nachgelassen, auch die Gerichtskosten müssen nicht übernommen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.