Mann soll Opfer ins Auto gezerrt und verletzt haben

Ein Treffen in Göfis endete mit Blessuren und widersprüchlichen Aussagen.
Feldkirch Ein Mann, Jahrgang 1998, muss sich am Landesgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Juni 2024 versucht zu haben, den Vater seiner Exfreundin in ein Auto zu ziehen und ihn dabei verletzt zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Der Beschuldigte lebt in Lindau, ist geschieden, Vater eines sechsjährigen Kindes und arbeitet als Angestellter. Laut eigenen Angaben hat er rund 50.000 Euro Schulden, unter anderem bei seinem Arbeitgeber. Zwei Vorstrafen scheinen bereits auf.
Verletzungen durch Autotür
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27-Jährigen vor, versucht zu haben, sein Gegenüber in ein Fahrzeug zu zerren. Zudem soll er die Autotür gegen dessen Kopf geschlagen haben. Das Opfer erlitt eine Verletzung an der Nase sowie an einer Hand. Eine ärztliche Bestätigung liegt vor.
Der Angeklagte weist das entschieden zurück. Es habe keine Gewalt gegeben, auch die Autotür habe er niemandem gegen den Kopf geschlagen. Auf die Frage des Richters, wie sich dann die dokumentierten Blessuren erklären lassen, entgegnet er, der Mann habe sich diese selbst zugefügt.
Freundin soll entlasten
Als Zeugin sagt die Lebensgefährtin des Angeklagten aus. Die 2008 geborene Frau ist arbeitslos und lebt seit eineinhalb Jahren mit ihm in Lindau. Sie berichtet von dem Vorfall vom 5. Juni in Göfis. Damals habe es ein klärendes Gespräch zwischen ihrem Freund und dem Vater der Ex-Partnerin gegeben. Man habe zunächst normal gesprochen. Da sie die Sprache nicht verstanden hätte, könne sie zum Inhalt nichts sagen.
Plötzlich sei der Vater ausgerastet und handgreiflich geworden. Sie habe die Situation verlassen wollen, um keinen Streit zu provozieren. Als sie ins Auto gestiegen seien, habe der Mann versucht, den Angeklagten aus dem Fahrzeug zu ziehen. Daraufhin habe man das Fenster geschlossen und sei weggefahren.
Der Richter konfrontiert sie mit der ärztlichen Bestätigung der Verletzungen. Ihre Erklärung: Es gebe Gerüchte, wonach sich Vater und Tochter gegenseitig schlagen würden, um ärztliche Atteste zu erhalten. Auf Nachfrage bekräftigt sie diese Darstellung. Der Vorsitzende weist sie eindringlich darauf hin, dass eine Falschaussage strafbar ist und sie sich sonst selbst auf der Anklagebank wiederfinden könnte. Sie erklärt, das sei ihr bewusst.
Verhandlung erneut vertagt
Der Angeklagte erkundigt sich im Saal, weshalb das mutmaßliche Opfer nicht anwesend ist. Der Richter stellt klar, dass beim ersten Termin alle vier Zeugen erschienen seien – nicht jedoch der Beschuldigte. Zum Schluss fordert der 27-Jährige, der Belastungszeuge solle schwören. Als Muslim würde dieser keinen Eid missbrauchen. Der Richter entgegnet nüchtern, dass auch ein Schwur keine Garantie für die Wahrheit sei.
Ein neuer Verhandlungstermin ist für den 23. März angesetzt. Dann sollen die weiteren Zeugen gehört werden.