Strompreis in Vorarlberg: Erhöhung unter Vorbehalt

Nach dem Rechtsausschuss am Mittwoch wird die Erhöhung mit 1. April beibehalten – vorerst.
Bregenz In Vorarlberg nahm man die Strompreiserhöhung durch die landeseigene Illwerke Vkw noch einmal unter die Lupe. Am Mittwochnachmittag wurde die Preisanpassung zum Thema im Rechtsausschuss des Landtags.

Dabei gingen die Illwerke Vkw ursprünglich davon aus, dass das Urteil gegen den Verbund nicht direkt auf die eigene Situation übertragbar ist. Am Mittwoch will man nun aber scheinbar auf Nummer sicher gehen. So fordert Energielandesrat Daniel Zadra (Grüne) klare Rechtssicherheit ein, betont er gegenüber den VN. Nur, diese ist derzeit noch nicht gegeben, ergänzt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Schließlich will der Verbund gegen das Urteil in Berufung gehen.
Land vermisst Rechtssicherheit
“Ich habe das Unternehmen gebeten, sofort eine rechtliche Prüfung zu unternehmen”, bestätigt Wallner. Schließlich werde der Strompreis nicht von der Landesregierung, sondern vom Vorstand des Energieanbieters festgelegt. Auch angesichts der nun unklaren Rechtslage könne man noch nicht auf die Anpassung nicht verzichten. Hier spielt auch eine Rolle, dass Preiserhöhungen nur einmal jährlich erlaubt sind, Preissenkungen jedoch immer erlaubt sind. Sollte es aber entweder die Rechtslage vorgeben oder der Markt erlauben, werde der Preis nicht erst in einem Jahr wieder sinken, stellt Wallner in Aussicht. “Wenn es der Markt erlaubt, ist die erstmögliche Gelegenheit einer Preissenkung wahrzunehmen”, richtet der Landeshauptmann den Illwerken Vkw aus.

Sollte sich das Urteil des Handelsgerichts in der Berufung bestätigen, hätte das aus Wallners Sicht weitreichende Auswirkungen auf die Preisgestaltung in ganz Österreich. Schließlich könnte man dann den selbstproduzierten Energieanteil etwa durch Wasserkraft nicht zum Marktpreis bewerten, sondern müsste diesen als günstiger einordnen. Hinzu kommt, dass derzeit die Marktentwicklung auf eine Entspannung hindeutet. “Das Land wird sich das ganz genau ansehen”, versichert Wallner. Zuerst brauche es jedoch die notwendige Rechtssicherheit.
Jeder zweite Stromkunde werde nichts spüren
Hier helfe auch die Bemühungen der Landespolitik und der Illwerke Vkw, die Preisanpassung möglichst moderat auszuformulieren, betont man in Bregenz. So geben die Illwerke Vkw die Marktentwicklung nur zu etwa zwei Drittel an die Konsumenten weiter, betonen Landesregierung und Illwerke Vkw. Und durch die Strompreisbremse des Bundes und bald auch des Landes werde knapp die Hälfte der Haushalte keine Steigerung der Strompreise erleben.
Der Stromrabatt des Landes wurde am Mittwoch im Rechtsausschussabgesegnet und soll nächste Woche vom Landtag beschlossen werden. Die lauteste Kritik daran kommt von den Neos: Dies erklärt Neos-Mandatar Gerry Thür mit drohenden Rückzahlungen in Millionenhöhe, falls sich das Gerichtsurteil bestätigt. Die Neos hätten daher den Verzicht auf die Preiserhöhung gefordert. Beim Stromkostenzuschuss vermisst er die soziale Treffsicherheit im Gießkannenprinzip.

Illwerke Vkw: Nur 40 Prozent aus eigener Produktion
“Für Kundinnen und Kunden der illwerke vkw muss verständlich sein, wie der Energiepreis zustande kommt und auf welchen Rechtsgrundlagen das beruht”, betont auch Zadra. “Wir brauchen maximale Transparenz.” Vonseiten des landeseigenen Stromerzeugers verweist man derweil auf die eigene Produktionsrealität: Der Anteil eigener Wasserkraft der Illwerke Vkw an der Endkundenversorgung lag im Jahr 2022 nur bei etwa 40 Prozent, betont Vorstandsmitglied Christof Germann. Denn die Produktion zahlreicher Kleinkraftwerke im Land wie auch privater Photovoltaikanlagen sind rein rechtlich externe Anbieter. Somit kommen 60 Prozent des Angebots der Illwerke Vkw von Drittanbietern, die sowohl innerhalb wie auch außerhalb der Vorarlberger Landesgrenzen liegen. Die Herkunftsnachweise der Stromkennzeichnung der Illwerke Vkw beinhalten sowohl Eigen- wie Fremderzeugung.
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Germann sieht das nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil gegen die Verbund AG nicht als ausreichende Grundlage, um die Energiepreisanpassung zum 1.4.2023 zurückzunehmen. Man werde auch 2023 große Anteile für die Endkundenversorgung am Großhandelsmarkt zukaufen müssen, die Anpassung basiere auf gesetzlichen Grundlagen und nicht vertraglichen Vereinbarungen. “Wir prüfen neben der rechtlichen Situation auch die weiteren Entwicklungen auf den Energiemärkten. Falls sich die maßgeblichen Umstände verändern und eine nachhaltige Entspannung der Preissituation eintritt, wird die illwerke vkw im Sinne der Endkunden reagieren”, versichert Germann.
Verbund-Urteil schlug Wellen
Grund für die Behandlung war auch das Urteil des Wiener Handelsgerichts rund um die Strompreiserhöhung des Verbunds, welches die geplante Erhöhung als rechtswidrig ansieht. Diese sei nicht ausreichend gut begründet worden hinsichtlich die Frage, warum die Börsenpreise eine Erhöhung erzwingen, wenn man im Lande vor allem auf Wasserkraft setze. In eine ähnliche Stoßrichtung gehen Rechtsgutachten, die im Auftrag der Arbeiterkammern von Salzburg und Tirol erstellt wurden.
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Angesichts dieses Urteils forderten nun die Oppositionsparteien FPÖ, SPÖ und Neos, dass Vorarlberg die Preiserhöhung ebenfalls zurücknimmt. Schließlich setze die Illwerke Vkw ebenfalls zu neun Zehntel auf Wasserkraft aus eigener Produktion.
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