Häuslicher Unterricht: Das wartet jetzt auf die Kinder

Schüler, die zu Hause unterrichtet wurden, müssen in den kommenden Wochen ihre Kompetenzen belegen.
Bregenz, Lustenau Es steht alles bereit für die ganz besonderen Prüfungen an den beiden Lustenauer Volksschulen Kirchdorf und Rheindorf. Sie sind zwei der Schulen, die von der Bildungsdirektion Vorarlberg dazu bestimmt wurden, diese Leistungsüberprüfung für Kinder, die das vergangene Schuljahr nicht an der Bildungsstätte waren, durchzuführen. Im Kirchdorf müssen sich fünf Erstklässler der Kommission, bestehend aus zwei Lehrpersonen, stellen. Im Rheindorf sind es ebenfalls fünf Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren schulischen Leistungsstand als Absolventinnen und Absolventen der vierten Klassen zu dokumentieren haben.
Zentrale Prüfungsstellen
Die beiden Schulen gehören zu einer von der Bildungsdirektion definierten Bildungsregion. Die Prüflinge kommen also nicht nur aus Lustenau, sondern auch aus umliegenden Kommunen.
„Wir sind gut vorbereitet. Die uns zugewiesenen Kinder werden an vier Tagen innerhalb der kommenden zwei Wochen am Nachmittag geprüft“, verrät Christoph Wund, Direktor im Kirchdorf. Die Kinder haben einen Leistungsnachweis in allen den Lehrplan umfassenden Fächern abzuliefern.

Gespräch nach erstem Semester
Während man im Kirchdorf mit Jahresprüfungen für Kinder im häuslichen Unterricht bereits Erfahrung hat, wird das Procedere für die Verantwortlichen im Rheindorf eine Premiere. „Aber wir haben uns gut auf die Herausforderung eingestellt“, gibt sich Direktor Markus Purin gelassen. Zur Vorbereitung gehörte dabei auch der Kontakt mit den Eltern im Vorfeld der Prüfungen. Kontakt zwischen Schulen und Eltern der zu Hause unterrichteten Kinder gab es auch schon am Ende des ersten Semesters. Damals stand ein verpflichtendes Informationsgespräch auf dem Programm.

Auf Vor-Corona-Niveau
Laut Angaben der Bildungsdirektion (BID) Vorarlberg befinden sich aktuell
133 Kinder im häuslichen Unterricht. Das heißt: Rund 30 Schülerinnen und Schüler kehrten während des Schuljahres wieder in die Schule zurück. Damit ist das Vor-CoronaNiveau (ca. 120) schon fast wieder erreicht.
„Für das Schuljahr 2023/2024 muss das Ansuchen für häuslichen Unterricht bis 7. Juli an die Bildungsdirektion gestellt werden. Dabei sind auch Angaben zum Unterrichtsort, zum pädagogischen Konzept und zur Person zu machen, die den häuslichen Unterricht durchführt“, berichtet Elisabeth Mettauer, Sprecherin der BID Vorarlberg.
Schülerinnen und Schüler, die an der Externistenprüfung scheitern, sollen diese künftig am Beginn des kommenden Schuljahres wiederholen können. Eine Wiederholung war bisher nicht möglich. Wer die Prüfung nicht schaffte, musste automatisch das Schuljahr an einer Regelschule wiederholen.