Prozess: “Ich muss nur ins Gefängnis, du aber ins Grab”

Ein 31-jähriger Obdachloser hatte unter Alkohol- und Drogeneinfluss immer wieder Auseinandersetzungen, die in gefährliche Drohungen mündeten.
Von Lena Gruber und Matthias Rauch
Feldkirch Alkohol- und Drogenprobleme, ohne Arbeit, seit April 2022 obdachlos. Nicht gerade eine rosige Lebensrealität, die den 31-Jährigen vor Gericht brachte. Zur Verhandlung wird der österreichische Staatsbürger von zwei Justizwachbeamten begleitet. Der gelernte Bäcker sitzt bereits zum zweiten Mal in Haft. In der Vergangenheit gab es bereits fünf Verurteilungen. Dieses Mal wartet ein ganzes Paket an Vorwürfen auf ihn.
Bedrohung im Zug
Verantworten musste er sich am Donnerstag wegen drei Vorfällen der gefährlichen Drohung sowie der Beleidigung. Der Obdachlose stieg bereits schimpfend in den Zug ein, regte sich über die ÖBB-Security auf. In seiner Erinnerung deckte er das junge Paar ungefragt mit seiner politischen Meinung ein. Der junge Familienvater, seine Freundin war damals noch schwanger, forderte ihn auf, ruhig zu sein. Laut den Opfern zückte der 31-Jährige ein Messer und drohte: “Ich weiß, wo die Hauptschlagader im Oberschenkel ist. Ich muss dann nur ins Gefängnis, du bist aber im Grab.” Dies wiederholten auch beide vor dem Richter. Von einem Messer will der 31-Jährige nichts wissen, es sei ein Schlüssel gewesen. Nüchtern war er auch nicht. Dass der Obdachlose, wie er behauptet, zuerst vom Familienvater bedroht wurde, weist dieser zurück. “Das war kurz nach meiner Operation, ich war auf Krücken”, fragt er, wie er dies hätte machen sollen.
Ebenfalls berauscht war der Obdachlose bei den weiteren verhandelten Vorfällen. So bedrohte er eine Kindergartenassistentin, dass er ihr den Kopf “abschieße” und beschimpfte sie aufgrund ihrer Herkunft. Einen weiteren Mann drohte er ebenfalls mit dem Zusammenschlagen und Abstechen. Vor Gericht räumte der Angeklagte sukzessiv ein, dass die Vorwürfe so schon stimmen könnte, auch wenn er nicht immer ganz sicher ist. Schließlich war er bei den Vorwürfen unter Alkohol- und Drogeneinfluss. “Es war eine schwere Zeit”, verweist er auf seine Obdachlosigkeit, er habe in ständiger Angst gelebt. “Ich bin aus der Haut gefahren, um meine Haut zu retten.”
Mildes Urteil
Schlussendlich hatte Richter Christoph Stadler keinen Zweifel an den Ausführungen der Zeugen. Das Urteil: Neun Monate Haft. Die Staatsanwaltschaft nahm sich Bedenkzeit. Bei dem Urteil wird es für den einschlägig Vorbelasteten ohnehin nicht bleiben. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft noch wegen des Verdachts der Erpressung gegen den gelernten Bäcker und früheren Anlageführer.