Funka ho!
Fasching und Funkensonntag sind bedeutende Anlässe im alemannischen Leben. So wichtig, dass in den Medien über Umzüge wie das berüchtigte „Schaaner Riedfahren“ in Frastanz intensiv berichtet wird. Die Funkenfeuer am kommenden Wochenende werden ebenfalls im Mittelpunkt des regionalen Interesses stehen.
Allerdings zeigt die Berichterstattung auch die Grenzen des Brauchtums auf. Die sexistische Darstellung einer Politikerin auf einem Umzugswagen wird von vielen Menschen als geschmacklos empfunden. Ähnlich verhält es sich mit der Institution der Funkenhexe, die immer häufiger als nicht mehr zeitgemäß betrachtet wird. Ihre Verteidiger berufen sich auf ein angeblich uraltes Brauchtum, das in dieser Form gar nicht so alt ist. Die Hexe ist vor gar nicht so langer Zeit in das Funkenprogramm aufgenommen worden. Welche Völker in Urzeiten auch immer den Winter mit Feuer austrieben, auf die Idee, als alte Frauen verkleidete Puppen explodieren zu lassen, waren sie schon mangels technischer Hilfsmittel nicht verfallen.
Immerhin dürfen die Funkenzünfte im Gegensatz zu früher keine Altreifen und andere Abfälle mehr verbrennen.
Traditionen verändern sich – zum Glück. In der Vergangenheit war der Funken nicht nur eine Volksbelustigung, sondern erfüllte auch die Funktion einer Abfallverbrennungsanlage. Die moderne Umweltschutzgesetzgebung hätte dem Funkenbrauch um Haaresbreite ein Ende bereitet. Es gelang allerdings, bei den „Zentralisten“ in Wien eine Ausnahme vom generellen Verbot des Verbrennens von Materialien im Freien zu erwirken. Immerhin dürfen die Funkenzünfte im Gegensatz zu früher keine Altreifen und andere Abfälle mehr verbrennen, ein Verbot, das mehr oder weniger akzeptiert ist.
Die Schrunser Funkenzunft hat sich entschieden, dieses Jahr auch auf die Hexe zu verzichten. Prompt schritten die Verteidiger der Tradition zur (Straf-)Tat und sägten die Funkentanne bei Nacht um. Mittlerweile ermittelt die Polizei. Zu Recht, denn diese Handlung ist Sachbeschädigung. Das Gleiche gilt übrigens für den gelegentlich vorkommenden bösen Streich, den Funken im benachbarten Dorf vorzeitig anzuzünden. Auch das ist entgegen manch simpler Anschauungen kein Brauch, sondern gerichtlich strafbar.
Peter Bussjäger
peter.bussjaeger@vn.at
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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