Wie ein Augenzeuge einen Brandstifter überführte

29-jähriger Zündler setzte in Rankweil eine Hecke in Brand. Vor Gericht gab er allerdings dem “Wind” die Schuld.
Feldkirch 7. Juli 2023: Es ist einer der heißesten Tage des Sommers. Bäume, Büsche, Wiesenflächen, alles staubtrocken. Ein Lkw-Fahrer fährt gerade mit seinem Privatwagen nach Hause, als er in Rankweil an einer Hecke einen 29-jährigen Mann beobachtet, der spaziert entlang einer Hecke spaziert.
Dann steckt er die Hand ins Gebüsch, das danach in Flammen steht. Der Berufskraftfahrer stutzt und wendet sein Fahrzeug. Da brennt die Hecke bereits lichterloh. Es entsteht ein Schaden in der Höhe von 4000 Euro.

“Heftiger Wind”
Der 29-jährige Bregenzer wird wegen versuchter Brandstiftung angezeigt. Doch beim Prozess am Landesgericht Feldkirch leugnet er jeden bösen Willen. „Ich wollte mir nur eine Zigarette anzünden“, behauptet er. Es habe ein heftiger Wind getobt, weshalb die Flamme des Feuerzeuges immer wieder ausgeblasen worden sei. „Ich habe mich deshalb etwas zur Hecke gedreht, um im Windschatten zu stehen“, führt der Befragte weiter aus. Dann plötzlich habe es gebrannt.
Er selbst habe die Polizei gerufen. Einen Nachweis dafür gibt es jedoch nicht. Auch die Aussagen von Zeugen des Vorfalls gehen in eine Richtung. Denn beim Verursacher sei von Panik, Schreck oder Schock über den Brand nichts zu spüren gewesen.

Eventuell Frust
Die Staatsanwältin kann sich gut vorstellen, dass das Feuer eventuell aus Frust und Ärger gelegt wurde. Immerhin wurde an jenem Tag über den Angeklagten ein Annäherungs- und Betretungsverbot verhängt, weil er seine Emotionen nicht im Griff hatte. „Mein Mandant ist noch nie in dieser Hinsicht aufgefallen“, sagt Verteidiger Heinz Koller. Ein Augenzeuge, ein 47-jähriger Angestellter, bezeugt, dass der Mann mit dem Feuerzeug damals langsam wegging, nachdem die Hecke Feuer gefangen hatte. „Er drehte sich noch einmal zur Brandstelle um und ging dann gemütlich weiter“, so seine Aussage.
Schuldig gesprochen
Vor allem die Zeugenaussage des Berufskraftfahrers ging in Richtung vorsätzliches Anzünden. Sie überzeugte den Schöffensenat. Und so verkündete Richter Alexander Wehinger nach halbstündiger Beratung das Urteil: Schuldig wegen versuchter Brandstiftung. Der 29-Jährige wird zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 1680 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. An den geschädigten Heckenbesitzer muss er 676 Euro bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Doch warum lautete das Urteil auf versuchte Brandstiftung? Schließlich hatte es doch gebrannt. Doch durch das rasche Löschen, vor allem dank des Zeugen, konnte der Brand rechtzeitig eingedämmt werden und es entstand keine „Feuersbrunst“, wie es das Gesetz bei der Brandstiftung verlangt. Ein Feuer von großem Ausmaß und Riesenschaden konnte also gerade noch verhindert werden.

Harald Pint: Zeuge und Ersthelfer
Besonders genau und anschaulich waren die Schilderungen des 53-jährigen Berufskraftfahrers Harald Pint. Während seiner Befragung wirft ihm der Angeklagte die Äußerung „Das ist eine Falschaussage“ an den Kopf. Doch der Einvernommene lässt sich nicht aus der Ruhe bringen und bleibt bei seinen Angaben. Er war es auch, der als erster das Feuer zu löschen begann und auch weiter eindämmte, als Nachbarn aus den umliegenden Häusern Feuerlöscher zum Fenster hinunterwarfen.
Selbst verletzt
Der beherzte Helfer war es auch, der die Polizei anrief. „Dort bekam ich einen Anpfiff, weil ich nicht die Feuerwehr anrief, aber ich wähle immer die 133“, erzählt Pint, der auch beruflich in 38 Jahren als Fahrer einiges gesehen hat. Insgesamt versprühte er drei Feuerlöscher und holte sich dabei am rechten Arm drei Brandwunden. Er wusste, dass hinter der Hecke Bitumen und andere Dinge gelagert waren, die im Falle eines Übergreifens der Flammen die Situation noch gefährlicher gemacht hätten. Schlussendlich trafen Feuerwehr, Polizei und Rettung ein, dann fuhr er nach Hause. Der Zeuge ist überzeugt, dass der Brandverursacher nicht telefonierte, also auch nicht die Feuerwehr verständigte. „Er lehnte am Geländer und schaute zu, wie es brannte“, führt diese eindeutige
Aussage schlussendlich zur Verurteilung.
