Rumäne versteckte Champagner und Cognac in Badeanzug

Supermarktkette wurde um Waren im Wert von über 5000 Euro erleichtert.
Feldkirch Der rumänische Erstangeklagte ist 32 Jahre alt, hat als letzte berufliche Tätigkeit auf einem Flughafen Flugzeuge gestrichen und weist drei Vorstrafen auf. In der Schweiz wurde er zu 900 Euro Buße plus Schadenersatz verurteilt. Gemeinsam mit seinem 28-jährigen Kollegen, der zuletzt als Kranfahrer arbeitete, reiste er mehrfach von Oktober 2023 bis Jänner 2024 aus Rumänien an, um in Österreich zu stehlen. Es sind offenbar immer wieder dieselben Warengruppen, die in ihrer Heimat begehrt sind. An oberster Stelle stehen Aufsätze für elektrische Zahnbürsten, Parfums, Rasierklingen, Champagner und Spirituosen. Auch diese zwei Herren interessierten sich für Zahnputzutensilien und Co. sowie edle alkoholische Getränke.

Interessantes Versteck
Der 32-Jährige dachte sich ein originelles Versteck aus, um die gestohlenen Waren aus dem Markt hinauszuschmuggeln. Er zog einen Badeanzug, wie ihn Schwimmerinnen tragen, an und deponierte dort das Diebesgut. Die stramm sitzende Schwimmbekleidung trug er verkehrt herum, so ließen sich noch mehr Champagnerflaschen, Rum und Cognac verstauen. Und ebenso interessant wie das Versteck ist auch seine Erklärung, warum er den Badeanzug trug. „Ich habe Rückenprobleme und deshalb verwende ich diesen Anzug als Rückenstütze“, so die Begründung. Staatsanwältin Konstanze Manhart spricht beim Prozess am Landesgericht von einer Märchenstunde. German Bertsch betont, dass sein Mandant die Wahrheit sage. Und es gibt noch mehr interessante Geschichten, welche das Duo auftischt.
Fleißiger Zähneputzer
„Wie oft putzen Sie sich die Zähne?“, will die Richterin wissen. Der Angeklagte grinst und erwidert: „Täglich.“ „Und wozu brauchen Sie dann in zwei Monaten 22 Packungen Zahnbürsten?“ Gemeint sind die teuren Aufsätze für elektrische Zahnbürsten. “Für die Familie”, versucht es der Angeklagte weiter.
Die beiden haben angeblich auch einen relativ großen Bedarf an Hochprozentigem, wie der Komplize erklärt. Doch wie er jetzt in der Justizanstalt, wo er seit Jänner in U-Haft sitzt, so problemlos ohne einen Tropfen Alkohol durchhält, kann er nicht erklären. Schlussendlich wird es immer unglaubwürdiger, dass die Dinge für den Eigengebrauch bestimmt waren.
50 Flaschen im Koffer
Im Jänner wurden die beiden geschnappt. Der Erstangeklagte wurde auf frischer Tat ertappt, der Komplize in der gemeinsamen Unterkunft, in einem Hotelzimmer. Im Gepäck, einem Koffer, finden sich 50 Flaschen Spirituosen. „Ich habe eine Geburtstagsfeier geplant, die Getränke waren dafür bestimmt.“ Doch auch das sei seltsam, findet die Richterin, denn der Geburtstag des Mannes ist erst dreieinhalb Monate später.

Schlussendlich gibt es doch noch einen Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls. Die Strafen betragen zwölf Monate für den Erstangeklagten, neun Monate für seinen Komplizen. Den Schaden müssen sie theoretisch wiedergutmachen, doch diesbezüglich wird es an der Liquidität der beiden scheitern. „Sie sind nach Österreich gekommen, um zu stehlen und das Diebesgut dann zu Geld zu machen“, ist die Richterin von der Gewerbsmäßigkeit überzeugt. Dafür gibt es keine Bewährungsstrafen, nicht einmal bei Unbescholtenheit. So müssen beide hinter Gitter. Die Staatsanwältin gibt vorerst keine Erklärung ab, die Angeklagten akzeptieren das Urteil.