Filialleiterin sackte 26.000 Euro ein

In einem Fall war die 42-jährige Oberländerin geständig, im anderen beteuerte sie bis zuletzt ihre Unschuld.
Feldkirch „Im ersten Punkt gebe ich alles zu. Da habe ich einmal in meinem Leben einen Fehler gemacht“, räumt die 42-jährige Oberländerin ein. Zunächst arbeitete sie in einer Filiale einer Warenhandelskette, die zu günstigen Preisen alles Mögliche, vom Hundehalsband bis zur Zahnbürste anbietet. Als Leiterin war sie zuständig, die Einnahmen in Richtung Bank weiterzuleiten. Doch statt beim Geldinstitut landeten die 9800 Euro in ihrer eigenen Tasche.

Nicht geständig
Die Frau bekam einen neuen Job in einem anderen Geschäft. Und zwar als Filialleiterin einer Modehandelskette im Zimbapark. Eineinhalb Jahre war in dem Damenbekleidungsgeschäft alles geregelt abgelaufen, kaum war die 42-Jährige im Geschäft, fehlte Geld. Über 16.000 Euro waren unauffindbar. Die Frau wurde zur Rede gestellt und es kamen verschiedene Erklärungen. Sie habe die Wochenabrechnung gemacht, das Geld in den Tresor gegeben, allerdings keine Zeit gehabt, die Einnahmen in den, dafür vorgesehenen Automaten im Einkaufszentrum einzuwerfen. Deshalb habe sie das Geld in den Tresor gegeben und einfach vergessen. Sie unterschrieb einen Beleg, dass sie das Geld in den Automaten geworfen hätte. Jedenfalls war das Geld weg. Insgesamt fehlten drei Wochenlosungen. Laut der Beschuldigten hätte es im Tresor sein müssen. Jeder habe dort Zugang, eingesteckt habe sie es jedenfalls nicht, versichert sie unter Tränen.

Zu viele Zufälle
Einmal, so die Angeklagte, habe sie das Geld eingeworfen, aber aus lauter Eile vergessen, nachzuzählen. Auch da gab es einen größeren Fehlbetrag. „Es sind zwar lauter Indizien, aber zwei und zwei sind vier. Ich bin überzeugt, dass die Angeklagte für die Veruntreuungen allein verantwortlich ist“, sagt Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser. Und auch Richter Alexander Wehinger glaubt nicht an so viele Zufälle. „Dass man einmal vergisst, das Geld einzuwerfen, ist verständlich. Aber dass man dann noch zwei weitere Male abrechnet und nie mehr an das nicht eingeworfene Geld denkt, ist unglaubwürdig“, so der Richter.

Dass die Angeklagte in ihrem Job überfordert war, glaubt das Gericht, doch dass keine Zeit war, zum 30 Meter entfernten Automaten zu gehen, nicht. Unter Tränen vernimmt die derzeit Arbeitslose den Schuldspruch. 720 Euro Geldstrafe, 9800 Euro Schadenswiedergutmachung. „Das Gefängnis bleibt Ihnen erspart, die vier Monate Haft sind auf Bewährung“, merkt der Richter an. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit, das teilweise Geständnis und die Schadenswiedergutmachung von vorläufig 250 Euro, erschwerend die zahlreichen Tatwiederholungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
