6000-Euro-Parfumdiebstahl vor Gericht

Vorarlberg / 26.04.2024 • 15:55 Uhr
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Die beiden Angeklagten (im Bild l. und r.) bestreiten den Diebstahl. Eckert (alle)

Ob die Edeldüfte echt sind, muss noch geklärt werden.

Feldkirch Die beiden Angeklagten sind 40 und 25 Jahre alt. Der Erste ist Weißrusse, sein Kollege Ukrainer. Beide sind Berufskraftfahrer und sitzen, beziehungsweise saßen bis vor Kurzem wegen gewerbsmäßigen Parfumdiebstahls in U-Haft. Der Wert der gestohlenen Edeldüfte wird von Staatsanwalt Manfred Melchhammer mit über 6000 Euro beziffert. Doch das Seltsame an diesem Fall: Niemand scheint die Nobelmarken zu vermissen. Demnach gäbe es hier ausnahmsweise Täter, aber keine Opfer. In diesen Punkt hakt der Verteidiger des Erstangeklagten Sanjay Doshi ein: „Wenn wirklich 54 Flaschen der Marken Armani, Yves Saint Laurent, Chioe, Narciso Rodriguez, Chanel und Dior irgendwo gestohlen worden wären, hätte sie doch längst jemand als gestohlen gemeldet.” Doshi vermutet deshalb, dass es sich um Fälschungen handelt. Und auch sein Mandant geht von Nachahmungen aus.

Parfumdiebe
Kurze Besprechung vor dem Landesgericht: Die beiden Verteidiger Sanjay Doshi (links) und Patrick Beichl.

Auf die Parfums kam die Polizei durch Zufall. Die beiden Vorbestraften gerieten nämlich im Zusammenhang mit einem Ladendiebstahl in einem Hohenemser Supermarkt ins Visier der Ermittler. Die Beute: drei Mal Heringssalat, eine Fanta, eine Salami und Heidelbeeren. Daraufhin gab es eine Hausdurchsuchung im Hotelzimmer. Während der Erstangeklagte sich auf dem WC versteckte, fanden die Beamten die Unmenge von Parfums unter dem Bett. Der Erstangeklagte gab an, er habe sie gekauft. In der Umgebung von Linz. Und zwar von einem Straßenhändler, der die Ware in einem Sack hatte. Weshalb er überhaupt so viele Parfums brauche, will Richter Alexander Wehinger wissen. „Ich habe sie weiterverkauft, das ist ja nicht so ungewöhnlich“, erklärt der 40-Jährige.

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Es geht zurück in die Justizanstalt, doch bis zum nächsten Termin werden die zwei Angeklagten enthaftet.

Der Zweitangeklagte kann auf die Frage, woher sein Kollege die vielen Parfums habe, kaum etwas sagen. „Ich habe Epilepsie, da muss ich starke Medikamente nehmen und dann schlafe ich sehr viel und tief“, meint er. Wann sein Kollege ausgestiegen und was gekauft habe, könne er beim besten Willen nicht sagen. Der Richter zieht die Augenbrauen hoch und merkt an, dass der Zweitangeklagte ja in Innsbruck schon vor Kurzem wegen Parfumdiebstahls verurteilt worden sei. „Ja, das stimmt, aber das war nur für den Eigengebrauch“, meint der junge Mann gelassen.

Kosmetikgutachen

Sanjay Doshi beantragt die Einholung eines Sachverständigengutachtens aus dem Bereich „Kosmetik“. Es soll geklärt werden, ob die Düfte echt sind. Erstens ist das für die Schadensberechnung und somit für das Strafausmaß wichtig und zweitens macht es die Verantwortung, die Düfte seien nicht gestohlen, sondern von einem Straßenhändler erworben, glaubwürdiger. Beide Verteidiger Doshi und Patrick Beichl beantragen die Enthaftung der beiden, weil eine weitere Inhaftierung unverhältnismäßig sei. „Sie können mir vertrauen“, beteuert der Weißrusse, dass er nicht flüchten werde. Auch wenn der Richter seine Zweifel hat, er muss die beiden enthaften. Spannend bleibt, was der Sachverständige herausfindet und ob die beiden tatsächlich beim nächsten Verhandlungstermin erscheinen. Der Prozess am Landesgericht Feldkirch wurde vertagt.

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