Handwerker erpresste Tinder-Freund mit Selbstbefriedigungsvideos

Vorarlberg / 29.04.2024 • 13:41 Uhr
Handwerker erpresste Tinder-Freund mit Selbstbefriedigungsvideos
Der 26-Jährige musste sich am Montag vor Gericht verantworten.

Der 26-Jährige wollte von einem Chatpartner 300 Euro. Der Staatsanwaltschaft gefällt das Urteil nicht.

Feldkirch „Es war ein einmaliger Ausrutscher, ich weiß nicht, was mit mir damals los war“, kann sich der 26-jährige Handwerker nicht erklären, warum er von seinem Tinder-Chatpartner 300 Euro zu erpressen versuchte. Noch dazu verdient er mit 2.200 Euro netto monatlich ziemlich gut. Und, dass es ein einmaliger Vorfall war, scheint auch nicht ganz zu stimmen. Auch wenn in der Eile Näheres im Verfahren nicht nachgeschaut werden kann. In Darmstadt hat es schon einmal Ermittlungen wegen einer ähnlichen Causa gegeben. Dort ging es um 100 Euro. „Ich wollte auch, dass es den Männern eine Lehre ist, nicht so unbedacht derart freizügige Dinge ins Internet zu stellen“, sagt er. Doch die Erklärung ruft bei Richter Marco Mazzia Stirnrunzeln hervor. Der Angeklagte scheint voller Widersprüche.

Falsche Identität

Der junge Mann ist selbst an jungen Männern interessiert. Er legte auf Tinder ein Profil an und gab sich als „Lisa“ aus. Warum, will der Richter wissen. „Weil es als Frau oder Mädchen leichter ist, Männer zu kontaktieren, als wenn man sich als Mann zu erkennen gibt“, erklärt der Angeklagte. Er entlockte dem Opfer, das Mitte Zwanzig ist, etliche Selbstbefriedigungsvideos. „Ich sehe mir gerne fremde Penisse“ an, räumt der Beschuldigte ein. Dieser Umstand wäre ja an und für sich nicht strafbar, doch die Erpressung, falls nicht 300 Euro fließen, die Szenen an andere Internetbekanntschaften zu verschicken, schon. Die 300 Euro sollten mittels Paysafecard beglichen werden.

Fragliche Diversion

Richter Marco Mazzia löst den Fall mit einer Diversion, also einer Buße ohne Vorstrafe. Alles in allem muss der Handwerker 3150 Euro bezahlen, dann ist die Sache vom Tisch. Allerdings hat sich die Staatsanwaltschaft bereits dagegen ausgesprochen. Sie beurteilt die Schuld, entgegen dem Richter, nicht als gering. Wenn die Anklagebehörde dabeibleibt, muss das Oberlandesgericht Innsbruck den Fall nochmals beurteilen. Die Sache ist somit für den bislang unbescholtenen Tinder-Freund noch nicht vorbei.